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Jena Heys
WDR Doku
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Comments by "Jena Heys" (@jenaheys1531) on "" video.
Die eigenbedarfskündigung ist teilweise rechtliche grauzone. Es gibt keine gesetzliche Frist in der das Objekt danach nicht mehr vermietet werden darf. Also komplett einfach gesprochen kann ich dir kündigen, dann einen strohmann aus der Familie dort für einen Monat wohnen lassen und dann evtl sanieren und danach teurer vermieten. Wobei das sanieren oft nicht mal notwendig ist
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Ja bei eigentumsanspruch. Aber nicht als spekulationsobjekt. Es kann in einem Sozialstaat nicht sein dass man das zauberwort "Eigennutzung" sagt und plötzlich alle sozialen Gesetze ausgehebelt werden und man als Eigentümer machen kann was man will. Wohngesellschaften haben diese Rechte, aus guten Gründen auch nicht
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Doch doch. Es wird Eigenbedarf angemeldet und gekündigt. Dann sitzt ein "familienmitglied" für ein paar Monate in der Wohnung. Dann wird saniert und teurer vermietet. Die Verluste sind nach max 2 Jahren wieder drin und danach gibt es mehr Gewinne
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@andymirov2641 doch natürlich kann es das. Das ist halt ein Pfeiler des Sozialstaates. Eigentum verpflichtet. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte wegerecht oder zb der tüv. Eigentum in allen ehren aber deine Freiheit endet nun mal dort wo die Freiheit eines anderen anfängt. Wohngesellschaften bzw kommerzielle Vermieter haben deswegen auch gabz andere Regeln als private Personen. Und wenn das zauberwort "eigennutzung" reicht ohne dass eine eigennutzung besteht ist es nun mal falsch.
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Man beachte: Vermieter/Eigentümer = die bösen Mieter*innen = die opfer Gendern durchgespielt
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@erebostd ja das ist halt das ding, ab wann darf man wieder vermieten. Ich denke fair wären zwei Jahre denn für Internet, Strom und co habe ich bei neuverträgen auch die selbe mindestlaufzeit. Aber ob dass dann wirklich fair ist sei mal auch dahingestellt denn persönliche Umstände ändern sich ja auch ständig und wenn man zb 1,5 Jahre nicht vermieten darf obwohl sich was verändert hat ist es finanziell meist auch nicht einfach so zu verkraften
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