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@Wlad-d1b Die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges ist in Deutschland strafbar, russischer Faschist.
Nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Billigen bestimmter Delikte strafbar. Hierzu gehört auch das Billigen eines Angriffskrieges (nach § 140 Nr. 2 StGB i.V. mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 VStGB).
Angriffskrieges (nach § 140 Nr. 2 StGB i.V. mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 VStGB). Solange solche Unterstützungsaktionen nur in Russland stattfinden, können sie nach den Regeln des Internationalen Strafrechts in Deutschland nicht bestraft werden (§§ 3–7 StGB). Inzwischen aber ist die Unterstützungswelle auch nach Deutschland übergeschwappt. Auch hier wurden offenbar bereits Autos, T-Shirts, Flaggen, Hauswände usw. mit dem "Z" gesichtet. Wenn rechtlich solche Unterstützungsaktionen unter § 140 StGB fallen, sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich zum Eingreifen verpflichtet (sog. Legalitätsgrundsatz, §§ 152 Abs. 2, 160, 163 StPO). Verdächtigen, die nicht Deutsche sind, können zusätzlich aufenthaltsrechtliche Nachteile drohen.
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