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Comments by "OpenGL4ever" (@OpenGL4ever) on "Nachbarschaftsstreit: Anwohner SCHIESST auf Laubbläser-Mann | Hamburg" video.
@Maik2325 1. Es war nur eine Schreckschusswaffe. 2. Der Mann wollte seine Schreckschusswaffe testen, er schoss nicht auf den Nachbar, sondern in die Luft. 3. Das Schießen mit einer Schreckschusswaffe auf befriedetem Grund außerhalb der Ruhezeiten ist erlaubt.
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Es war eine Schreckschusswaffe. Er schoss in die Luft und nicht auf den Nachbarn. Er wollte die Waffe nut testen und das ist außerhalb der Ruhezeiten auf befriedetem Besitztum nicht verboten.
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Er schoss in die Luft, nicht auf den Nachbar. Das ist die erste Unwahrheit. Es war eine Schreckschusswaffe und scheinbar wollte er seine Waffe auf seinem befriedetem Besitzum lediglich nur testen, was auf befriedetem Besitztum außerhalb der Ruhezeiten nicht verboten ist.
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Es war eine Schreckschusswaffe und die darf jedermann ab 18 besitzen. Er schoss zudem in die Luft und nicht auf den Nachbarn. Er testete seine Waffe auf befriedetem Besitztum außerhalb der Ruhezeiten und das ist nicht verboten.
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@lausimeyer6558 Er hat damit nicht in der Öffentlichkeit herumgefuchtelt, es war befriedeter Grund. Das ist also ein Privatgrundstück das mit Hecke, Zaun und dergleichen umfriedet ist. Und dass er seine Nachbarn informieren hätte sollen, habe ich hier irgendwo ja schon erwähnt. Anderseits könnte die Nachbarschaft sich das auch denken, dass es nur eine SRS sein kann und nichts anderes, denn Legalwaffenbesitzer würden nicht mit ihrer Waffe Zuhause rumschießen, da sie wissen, dass sie das ohne Schießstand nicht dürfen.
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@lausimeyer6558 Du hast von mir eine Antwort erhalten, dir man dir vorenthält.
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1. Es war nur eine Schreckschusswaffe. 2. Der Mann wollte seine Schreckschusswaffe testen, er schoss nicht auf den Nachbar, sondern in die Luft. 3. Das Schießen mit einer Schreckschusswaffe auf befriedetem Grund außerhalb der Ruhezeiten ist erlaubt.
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@Gieszkanne Per einfacher Recherche im Internet. Da gibt's genug andere Newsseiten die genaueres berichten.
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@Gieszkanne Die Polizei hat ihn deswegen nicht verhaftet, weil das alles legal war. Er hat auf privatem befriedetem Besitztum mit einer SRS außerhalb der Ruhezeiten geschossen und das ist nicht verboten. Es darf dabei nur nichts das Grundstück verlassen, was bei Knallpatronen gegeben ist.
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