Comments by "Genocide the Fash" (@endloesung_der_braunen_frage) on "tagesschau"
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Mr.E Meines Erachtens nach sollte die Abtreibung nur dann ein rechtlich zulässiges Mittel sein, wenn die Schwangerschaft aus widerrechtlichen Vorgängen (Vergewaltigung) resultiert. Wenn ich meine Sichtweise erläutern darf: Das Kind sollte in aller erster Linie nicht existieren, auch wenn es genauso wenig was für seine Existenz kann wie seine Mutter. Es ist ein Kolatralschaden und zu dem ungewollt. Es auf die Welt zu bringen ist eine konstante Erinnerung an dieses schreckliche, erniedrigende und entwürdigendes Ereignis für das Individuum, dabei habe ich die Vergwaltigung noch nicht ein mal miteibezogen. Der Körperliche Schaden mag womöglich "verkraftbar" sein, jedoch ist der seelische immens oftmals irreparabel. Eine permanente Belastung, welche zu Depressionen pervertieren kann.
Dann auch noch von der Frau das Austragen des Kindes zu fordern halte ich für eine Missachtung ihrer Mneschenwürde, die "unantasbar" bleiben muss, erinnert euch das Grundgesetz.
Die Schwangerschaft an sich lasse ich mal außen vor.
Eine äquivalente Analogie wäre einen körperlich behinderten, der druch einen Unfall, den er nicht verschuldet hat, in diesen Zustand geriet, dazu zu fordern ohne Schadensersatz selbst finanziell dafür aufzukommen.
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Meines Erachtens nach sollte die Abtreibung nur dann ein rechtlich zulässiges Mittel sein, wenn die Schwangerschaft aus widerrechtlichen Vorgängen (Vergewaltigung) resultiert.
Wenn ich meine Sichtweise erläutern darf: Das Kind sollte in aller erster Linie nicht existieren, auch wenn es genauso wenig was für seine Existenz kann wie seine Mutter. Es ist ein Kolatralschaden und zu dem ungewollt. Es auf die Welt zu bringen ist eine konstante Erinnerung an dieses schreckliche, erniedrigende und entwürdigendes Ereignis für das Individuum, dabei habe ich die Vergwaltigung noch nicht ein mal miteibezogen. Der Körperliche Schaden mag womöglich "verkraftbar" sein, jedoch ist der seelische immens oftmals irreparabel. Eine permanente Belastung, welche zu Depressionen pervertieren kann.
Dann auch noch von der Frau das Austragen des Kindes zu fordern halte ich für eine Missachtung ihrer Mneschenwürde, die "unantasbar" bleiben muss, erinnert euch das Grundgesetz.
Die Schwangerschaft an sich lasse ich mal außen vor.
Eine äquivalente Analogie wäre einen körperlich behinderten, der druch einen Unfall, den er nicht verschuldet hat, in diesen Zustand geriet, dazu zu fordern ohne Schadensersatz selbst finanziell dafür aufzukommen.
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@Peter Paul B. Meines Erachtens nach sollte die Abtreibung nur dann ein rechtlich zulässiges Mittel sein, wenn die Schwangerschaft aus widerrechtlichen Vorgängen (Vergewaltigung) resultiert.
Wenn ich meine Sichtweise erläutern darf:
Das Kind sollte in aller erster Linie nicht existieren, auch wenn es genauso wenig was für seine Existenz kann wie seine Mutter. Es ist ein Kolatralschaden und zu dem ungewollt. Es auf die Welt zu bringen ist eine konstante Erinnerung an dieses schreckliche, erniedrigende und entwürdigendes Ereignis für das Individuum, dabei habe ich die Vergwaltigung noch nicht ein mal miteibezogen. Der Körperliche Schaden mag womöglich "verkraftbar" sein, jedoch ist der seelische immens oftmals irreparabel. Eine permanente Belastung, welche zu Depressionen pervertieren kann.
Dann auch noch von der Frau das Austragen des Kindes zu fordern halte ich für eine Missachtung ihrer Mneschenwürde, die "unantasbar" bleiben muss, erinnert Euch an das Grundgesetz.
Die Schwangerschaft an sich lasse ich mal außen vor.
Eine äquivalente Analogie wäre beispielsweise einen körperlich behinderten, der druch einen Unfall, den er nicht verschuldet hat, in diesen Zustand geriet, dazu zu fordern ohne Schadensersatz selbst finanziell dafür aufzukommen.
Ein Verbot der der Abtreibung auf gesetzlicher Ebene durchzusetzen wäre keineswegs ein Erfolg, sondern ein von Niedertracht erfülltes Armutszeugnis für unsere ach so zivilierte Gesellschaft...
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