Comments by "" (@Mindstar66) on "Zwei Jahre Ukraine-Krieg | BILD-Lagezentrum" video.
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Im Artikel 2 des 2+4-Vertrags über die "Wiedervereinigung Deutschlands und abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 12.09.1990 hat Deutschland sich verpflichtet, dass (Zitat)
"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der CHARTA der Vereinten Nationen".
Meine Frage für einen guten Freund: Warum hat Deutschland diesen Vertrag mehrmals gebrochen, z.B. 1999 in Jugoslawien, 2002-2021 in Afghanistan und jetzt Unterstützung der ukrainischen Junta mit Waffen im Konflikt zwischen Russland und Ukraine? Gibt es dafür ein UNO-Mandat?
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@passtschon9189 Und wieder hast du etwas gelesen aber nicht verstanden. Ich versuche dir es mal juristisch zu erklären: "Verbringen" ist ein Fachausdruck und beinhaltet, dass der Gegenstand von einem Ort zum anderen gebracht und dort belassen wird. Dies ist natürlich auf Grund der Sanktionen verboten. Russen können mit einem Visa, dessen Erteilung im Moment natürlich erschwert ist, bis zu 90 Tage in die EU einreisen, meist zum Besuch von Angehörigen, was ihnen nicht verweigert werden kann und darf. Dazu dürfen sie auch mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. Da man aber die Geldwirtschaft der Russen blockiert, müssen diese im Moment das Auto nach Grenzübertritt meist bei einer europäischen Versicherung versichern, da man ja keine Geldtransfers mit den russischen Versicherungen im Schadensfall durchführen kann. Dazu erhalten sie dann auch meist ein "Ausfuhrkennzeichen", das entsprechend befristet gültig ist. Darüber hinaus dürfen die Russen keine ungeöffnete Waren, wie z.B. Parfüm usw. einführen, um die Sanktionen nicht zu umgehen. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Falls du noch Fragen haben solltest, dann einfach stellen!
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