Comments by "Ockham" (@ockham2456) on "BILD" channel.

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  6. Wann könnte es zu Besserungen kommen? Beim Apallischen Syndrom: Das Krankheitsbild eines apallischen Syndroms („vegetative state“) kann man sich am besten vergegenwärtigen, wenn man einen typischen Verlauf z. B. nach einem Kopfunfall betrachtet. Andere Krankheitsprozesse bewirken teilweise andersartige Verläufe, die hier jedoch nicht von entscheidender Bedeutung sind.  Nach einem schwergradigen Kopfunfall, einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) kann der Patient anfangs noch kurzzeitig bei Bewusstsein sein, kann dann jedoch bewusstlos werden und sich unter Ausbildung verschiedener neruologischer Symptome über bestimmte Krankheitsstadien (sog. Mittelhirnsyndrom, Bulbärhirnsyndrom) verschlechtern. In diesen Stadien ist der Patient tief komatös. Je nach Schwere des Traumas kann der Patient sich weiter bis in den dissoziierten Hirntod verschlechtern oder sich bessern und in diesem Besserungsprozess verschiedene Stufen durchlaufen, beispielsweise das apallische Syndrom oder das postapallische Remissions-Syndrom.  Im strengen Wortsinne bedeutet das apallische Syndrom einen Zustand, in dem bei den Patienten Schlafen und Wachen an den geschlossenen oder geöffneten Augen zu unterscheiden sind, in dem aber keine weitere Reaktion auf Anregung oder Anrede von außen erfolgt. Die Patienten atmen sehr häufig spontan, müssen aber künstlich ernährt und vollständig gepflegt werden. Ein apallisches Syndrom kann stunden-, tage-, monate- oder jahrelang anhalten. Nach drei bis sechs Monaten eines unververänderten Verlaufs spricht man von einem chronischen oder permanenten apallischen Syndrom („persistenet vegetative state, PVS“). Nach einem längeren Verlauf werden die Besserungsaussichten immer geringer, so dass sich Therapiebegrenzungs-Entscheidungen nahelegen. Weil Besserungen auch noch nach jahrelangen Verläufen noch beobachtet werden, sind solche Entscheidungen problematisch (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild, Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 60).
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  14. Auf einem als wissenschaftlich ausgewiesenen Symposium wurde der Vorwurf des Kannibalismus artikuliert und diskutiert. Der Autor mochte den Vorwurf offensichtlich nicht selbst als seinen eigenen vertreten, sondern bezog sich auf das andersartige japanische religiöse Denken, das eine Verletzung des verstorbenen Körpers verbiete. Eine detaillierte gedankliche Verbindung zwischen einer Organtransplantation und dem Vorwurf des Kannibalismus wurde auch nicht aufgezeigt, sondern eben nur als Assoziationsmöglichkeit angedeutet. Ein solcher unter dem Mantel einer wissenschaftlichen Diskussion geführter Transport eines vorwurfsbelasteten Begriffs muss sehr sorgfältig darauf betrachtet werden, inwieweit damit demagogische Wirkungen zumindest billigend in Kauf genommen werden. Wenn man die allgemeingesellschaftliche Kenntnis und die Abscheu gegenüber dem Kannibalismus näher betrachtet, dann wird unter Kannibalismus typischerweise ein unzivilisiertes und verabscheuungswürdiges Verzehren menschlichen Fleisches und menschlicher Organe verstanden. Wenn man die Situation eines Organempfängers in seiner Erkrankung und die weitgehende, manchmal lebensrettende Behandlung dieser Krankheit durch eine Operation in einem Krankenhaus betrachtet, dann sind solche Konnotationen des Unzivilisierten und Verabscheuungswürdigen vielleicht bedenkenswert, aber zumindest diffamierend. Wenn mit dem Transport solcher Argumente eine Stimmung beeinflusst wird, dann muss dieser Effekt klargestellt werden.  Der Vorwurf des Kannibalismus in der Organtransplantation kann im Vergleich zum Einverleiben eines fremden Organs betrachtet werden, transportiert aber diffamierende Konnotationen, die in der Situation eines Organempfängers als sachlich zumindest sehr einseitig und im Effekt als bösartig bezeichnet werden müssen (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild; Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 134).
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  22. Im Jahr 1960 veröffentlichten Pierre Wertheimer und sein Team, dass sie die intensiv- medizinische Behandlung bei einem 13-Jährigen abgebrochen haben, nachdem sie keine Hirnaktivitäten feststellen konnten. Mit Aufkommen der Organtransplantation sagte man sich, warum sollten nach Feststellung des Hirntodes die guten Organe einfach auf den Friedhof, wenn damit andere Menschen vom drohenden Tod bewahrt bleiben könnten. Lasst uns doch vor Beendigung der Therapie schnell die Organe entnehmen, damit mit diesen andere Menschen damit weiterleben können. So wurde 1963 in Löwen (Belgien) damit begonnen, nach Feststellung des Hirntodes den Hirntoten vor Beendigung der Therapie die Organe zu entnehmen. Dies wurde jahrelang ohne Rechtsgrundlage so praktiziert. Im Dezember 1967 transplantierte Christiaan Barnard in Kapstadt (Südafrika) das erste Herz eines Menschen. Dies war bis dahin ein Tabu, weil viele Menschen meinten, dass das Herz der Sitz der Seele im Menschen sei. Christiaan Barnard schuf Fakten und wiederlegte mit seiner ersten Herztransplantation diese irrige Annahme. Dies führte zu einem regelrechten Boom der Organtransplantation, noch immer ohne ordentliche Regeln. So schuf die Ad-Hoc-Kommission der Harvard University im August 1968 ihr Papier, das Maßstäbe setzte. Von älteren ähnlichen Papieren (1966 in Frankreich, 1968 in Deutschland) wird kaum Notiz genommen. Damit ist klar aufgezeigt, dass der Hirntod und die Beendigung der Organentnahme geschichtlich vorausgegangen ist und dass die Organentnahme zeitlich nur zwischen Feststellung des Hirntodes und die Beendigung der Therapie geschoben wurde. Die Behauptung, dass der Hirntod erfunden wurde, um für die Organtransplantation die begehrten Organe zu erhalten, ist damit ein Verkennen der Sachlage (Quelle: Hirntod verstehen, Klaus Schäfer, Freies E-Book, 2017, S. 51 f.)
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