Comments by "Ockham" (@ockham2456) on "tagesschau" channel.

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  7. Ihr Zitat: "Jeder der meint das ein Hirntoder nichts fühlt der soll es beweisen." Ein zwingender Beweis der Sicherheit der Hirntod-Feststellung ist grundsätzlich nicht möglich. Alle Erfahrungen mit der Untersuchung und zahlreiche gute Argumente zeigen, dass eine irrtümliche Beurteilung bei Einhaltung der Richtlinien ausgeschlossen werden kann (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild; Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 126). Unter dem Titel: „Schlimmer als der Tod - Die fruchtbaren Scherzen der Organspender“ wurde entrüstet der Vorwurf erhoben, die im Rahmen der Feststellung des Hirntodes unter anderem durchgeführte Schmerzreaktionsprüfung füge dem Untersuchten Schmerzen zu. Deshalb wurde gefordert, den Patienten vor Durchführung der Schmerzprüfung zu narkotisieren, um das Zufügen des Schmerzes zu vermeiden. Vorwurf und Forderung zeugen von einer grotesken Unkenntnis der Notwendigkeiten bei jeder Untersuchung eines Bewusstlosen. Bei jedem höhergradig bewusstseinsgestörten, eindeutig noch lebenden Patienten muss eine Schmerzprüfung durchgeführt werden, weil anderes der Schweregrad der Bewusstseinsstörung nicht einzuschätzen ist. Kein Patient, der nicht irrtümlich für bewusstlos gehalten worden wäre, kann sich an die Schmerzprüfung während eines Komas oder einer soporösen Bewusstseinslage erinnern. Eine Wahrnehmung findet in einem Koma nicht statt (vielleicht episodenweise in einem Sopor oder im postapallischen Remissions-Syndrom, daher begründen sich die Behauptungen wie in 20). Selbst wenn man im Gegensatz zu der hier vertretenen Überzeugung bei einem hirntoten, noch überlebenden Körper noch eine Lebendigkeit des Menschen annehmen wollte, ist bei ausgefallener Hirnfunktion eine Wahrnehmung des Schmerzes nicht mehr möglich. Die Wahrnehmung eines Schmerzes findet nun einmal nicht in der Fingerspitze statt, an der ein Schmerzreiz ausgeübt wird, sondern im Gehirn (vgl. Kap. 5.4.4). In der Hirntodesfeststellung würde die Schmerzprüfung unter einer Narkose vollends ihren Sinn verlieren, weil Grundprinzip der Untersuchung nun einmal ihre unbedingte Verlässlichkeit, d. h. die maximal mögliche Wirksamkeit des Schmerzreizes sein muss. Gleichwohl ist der Vorwurf furchtbarer Schmerzen bei der Untersuchung zur Feststellung des Hirntodes mit vehementer Entrüstung vorgebracht worden, und wird unter sinnentstellender Wiedergabe der wahrheitsmäßigen Auskunft der prinzipiellen Unbeweisbarkeit in journalistisch maliziöser Weise weiterkopoltiert (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild; Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 133).
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  14.  @pimpanella7810  Sie machen Sich hier nur lächerlich! Unter dem Titel: „Schlimmer als der Tod - Die fruchtbaren Scherzen der Organspender“ wurde entrüstet der Vorwurf erhoben, die im Rahmen der Feststellung des Hirntodes unter anderem durchgeführte Schmerzreaktionsprüfung füge dem Untersuchten Schmerzen zu. Deshalb wurde gefordert, den Patienten vor Durchführung der Schmerzprüfung zu narkotisieren, um das Zufügen des Schmerzes zu vermeiden. Vorwurf und Forderung zeugen von einer grotesken Unkenntnis der Notwendigkeiten bei jeder Untersuchung eines Bewusstlosen. Bei jedem höhergradig bewusstseinsgestörten, eindeutig noch lebenden Patienten muss eine Schmerzprüfung durchgeführt werden, weil anders der Schweregrad der Bewusstseinsstörung nicht einzuschätzen ist. Kein Patient, der nicht irrtümlich für bewusstlos gehalten worden wäre, kann sich an die Schmerzprüfung während eines Komas oder einer soporösen Bewusstseinslage erinnern. Eine Wahrnehmung findet in einem Koma nicht statt (vielleicht episodenweise in einem Sopor oder im postapallischen Remissions-Syndrom, daher begründen sich die Behauptungen wie in 20). Selbst wenn man im Gegensatz zu der hier vertretenen Überzeugung bei einem hirntoten, noch überlebenden Körper noch eine Lebendigkeit des Menschen annehmen wollte, ist bei ausgefallener Hirnfunktion eine Wahrnehmung des Schmerzes nicht mehr möglich.  Gleichwohl ist der Vorwurf furchtbarer Schmerzen bei der Untersuchung zur Feststellung des Hirntodes mit vehementer Entrüstung vorgebracht worden, und wird unter sinnentstellender Wiedergabe der wahrheitsmäßigen Auskunft der prinzipiellen Unbeweisbarkeit in journalistisch maliziöser Weise weiterkolportiert (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild; Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 133)
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  40.  @reginakniprode246  Ihr Zitat: "wenn du im Koma liegst bist du nicht tot. Erst wenn das Herz aufhört zu schlagen und das eine Weile, ist es vorbei. Weißt du was mit der Seele in diesem Zeitraum passiert?" In Deutschland ist nun mal der Hirntod entscheidend, nicht der Herzkreislauftod (non-heart-beating-donor). Zur Seele: Die „geistig-seelischen“ Fähigkeiten werden als Funktions-Aspekt des Organs Gehirn angesehen, wie die Bewegung eines Fingers als Funktions-Aspekt der Muskel-Knochen-Gelenk-Verbindung im Arm. Die Funktion des Gehirns ist im Gegensatz zu der Funktion eines Fingers oder Arms nicht mechanisch, sondern informationell. Von Philosophen und auch von Neurophysiologen ist die Frage fast endlos diskutiert worden, ob es eine geistige Einwirkung auf die Zellen des Gehirns geben könne, die diese erst zu ihrer Funktion anregt. Diese Anschauung vermag ich nur als unsinnig anzusehen, denn jeder geistige Vorgang läuft in strikter Bindung an Nervenzellen des Gehirns ab. Die im Mikroskop sichtbaren Nervenzellen sind der Struktur-Aspekt, die geistig-seelischen Vorgänge sind der Funktions-Aspekt, die Einwirkung der Hirnzellen untereinander geschieht auf chemischem und elektrischem Wege, welche ebenfalls Funktions-Aspekte der Nervenzellen sind und ebenfalls dem geistigen Funktionsaspekt minutiös entsprechen.  Nun zum springenden Punkt: Die von Philosophen diskutierte Inkommensurabilität der Gehirn-Geist-Dualität ist ein theoretischer Artefakt, der nur durch die Kategorialität der Trennung der Mateire- und Funktions-Aspekte von Gehirn und Geist aufgeworfen worden ist. In diesem Sinne können wir also das Gehirn-Geist-Problem oder das Leib-Seele-Problem unter einen Substanz-Aspekt (Gehirn) und unter verschiedenen Funktions-Aspekten (elektrochemisch, geistig-seelisch oder physiologisch) betrachten und über die Entsprechung dieser Aspekte untereinander nachdenken. Auf dem heutigen Stand unseres Wissens ist es unabsehbar, dass jemals eine vollständige Entsprechung dieser Aspekte formuliert werden könnte. Das scheint unmöglich, aber auch in jeder Hinsicht unsinnig.  Fazit: Hier bleibt wesentlich, dass wir aus allen neurophysiologischen bzw. Neuropsychologischen Untersuchungen zum Gehirn und zu dem geistig-seelischen Vermögen des Menschen eine unendlich detaillierte Entsprechung ablesen können, die mit dem Organtod des Gehirns auf beiden Seiten erlischt (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild; Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 36 f.).
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  48.  @reginakniprode246  Ihr Zitat: "Sehr gering bedeutet oft genug, da sie an den Liegen generell festgeschnallt werden ,weil sie sich sehr oft gegen das Ausweiden wehren." Sie müssen schon Koma und Hirntod trennen. Wer Hirntod ist, der spürt keine Schmerzen mehr.  Unter dem Titel: „Schlimmer als der Tod - Die fruchtbaren Scherzen der Organspender“ wurde entrüstet der Vorwurf erhoben, die im Rahmen der Feststellung des Hirntodes unter anderem durchgeführte Schmerzreaktionsprüfung füge dem Untersuchten Schmerzen zu. Deshalb wurde gefordert, den Patienten vor Durchführung der Schmerzprüfung zu narkotisieren, um das Zufügen des Schmerzes zu vermeiden. Vorwurf und Forderung zeugen von einer grotesken Unkenntnis der Notwendigkeiten bei jeder Untersuchung eines Bewusstlosen. Bei jedem höhergradig bewusstseinsgestörten, eindeutig noch lebenden Patienten muss eine Schmerzprüfung durchgeführt werden, weil anderes der Schweregrad der Bewusstseinsstörung nicht einzuschätzen ist. Kein Patient, der nicht irrtümlich für bewusstlos gehalten worden wäre, kann sich an die Schmerzprüfung während eines Komas oder einer soporösen Bewusstseinslage erinnern. Eine Wahrnehmung findet in einem Koma nicht statt (vielleicht episodenweise in einem Sopor oder im postapallischen Remissions-Syndrom, daher begründen sich die Behauptungen wie in 20). Selbst wenn man im Gegensatz zu der hier vertretenen Überzeugung bei einem hirntoten, noch überlebenden Körper noch eine Lebendigkeit des Menschen annehmen wollte, ist bei ausgefallener Hirnfunktion eine Wahrnehmung des Schmerzes nicht mehr möglich. Die Wahrnehmung eines Schmerzes findet nun einmal nicht in der Fingerspitze statt, an der ein Schmerzreiz ausgeübt wird, sondern im Gehirn (vgl. Kap. 5.4.4). In der Hirntodesfeststellung würde die Schmerzprüfung unter einer Narkose vollends ihren Sinn verlieren, weil Grundprinzip der Untersuchung nun einmal ihre unbedingte Verlässlichkeit, d. h. die maximal mögliche Wirksamkeit des Schmerzreizes sein muss. Gleichwohl ist der Vorwurf furchtbarer Schmerzen bei der Untersuchung zur Feststellung des Hirntodes mit vehementer Entrüstung vorgebracht worden, und wird unter sinnentstellender Wiedergabe der wahrheitsmäßigen Auskunft der prinzipiellen Unbeweisbarkeit in journalistisch maliziöser Weise weiterkopoltiert (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild; Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 133).   Was Sie hier verbreiten ist Propaganda, weil Sie hinten und vorne keine Ahnung haben!
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