Comments by "Ockham" (@ockham2456) on "DW Deutsch"
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Wenn, dann wäre es eine Tötung, aber kein Mord. Eine Tötung ist es aus folgenden Gründen nicht:
Ein Lebender darf unter keinen Umständen, auch nicht als Sterbender, aus fremdnützigen Gründen getötet werden. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz und verletzt die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde, die unantastbar ist (Quelle1 : Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 105).
Im Übrigen ist die Dead-Donor-Rule als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme auch wesentliche Grundlage des ärztlichen Berufsethos. Eine zum Tode führende Organentnahme bei lebenden Menschen, auch wenn diese Sterbende sind, wäre damit nicht vereinbar (Quelle 1, S. 107).
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@Orwell-uq1nb Ich bin erstaunt, Ihre Zahlen sind realistisch. Folgender Gesichtspunkt sollte bei den Kosten in Bezug auf Nierentransplantationen noch berücksichtigt werden:
Im Unterschied zur Transplantation eines anderen Organs stellt eine Nierentransplantation für die Krankenkasse des Empfängers und damit für die Beitragszahler im Allgemeinen eine erhebliche Kostenersparnis da. Denn die Kosten der Dialyse pro Jahr betragen ca. 40 000 €. Eine Transplantation kostet einmalig ca. 50 000 €, und die Nachsorge pro Jahr etwas 10 000 €. Wenn man von einer durchschnittlichen Funktionsdauer des transplantierten Organs von zehn Jahren ausgeht - zumindest liegt der Median derzeit bei diesem Wert - , dann kostet die Transplantation über diese Zeitraum 150 000 Euro und damit eine Viertelmillion Euro weniger als zehn Jahre Dialyse. Unabhängig von den speziellen Annahmen, die man für die jeweiligen Überschlagsrechnung machen muss, ist es klar, dass mit der Transplantation neben den gesundheitlichen Vorteilen in jedem Falle auch eine erhebliche Ersparnis verbunden ist. Hinzu kommen überdies noch andere soziale Kostenersparnisse, die darin bestehen, dass etwa in früh und insbesondere ein präemptiv transplantierte Patient eine große Chance hat, weiterhin aktiv am Berufsleben teilzunehmen. Diese Ersparnisse müssten die - vergleichsweise geringen - sozialen Kosten gegengerechnet werden, die beim Lebendorganspender durch temporäre Arbeitsunfähigkeit und das erhöhte Krankheitsrisiko entstehen (Quelle: Organmangel; Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar?; Friedrich Breyer et. al.; Springer-Verlag 2006; S. 129).
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Wissenschaft ist kein Glaube. Wissen und Glaube sind Gegensätze. Wissenschaft ist im Vergleich zum religiösen Glauben nicht dogmatisch. Theorien können zwar nicht „bewiesen“ werden, wohl aber nach wohldefinierten Kriterien beurteilt, bewertet und miteinander verglichen werden. Auch haben die Naturwissenschaften einen hohen Grad an Zuverlässigkeit erreicht, und die Verwendung wissenschaftlicher Theorien ist rational (VOLLMER 1993, S. 123). Sicher: Es gab immer Skeptiker, die an der Erfüllbarkeit der Forderungen des klassischen Rationalismus zweifelten. Empirische Wissenschaft führe stets zum Münchhausen-Trilemma: entweder in einen infiniten Regress, in einen Zirkelschluss oder zu einem dogmatischen Abbruch des Verfahrens an einem selbstgewählten Punkt. Allerdings zielt das am Thema vorbei: Die Rationalität der Wissenschaft liegt nicht in der Beweisbarkeit, sondern in der Kritisierbarkeit. Das ist das Gegenteil von Dogmatismus: Empirische Wissenschaft kann also auf keinen Fall dogmatisch sein, weil sie sonst die Mindestbedingung für Rationalität (Kritisierbarkeit) nicht erfüllen würde (VOLLMER 1993, S. 19 f.)! Man kann die Lehre ziehen, dass es kein „sicheres Wissen“ (im Sinne mathematischer Beweisbarkeit) gibt. Das Ziel der Wissenschaft ist, sich durch die Elimination des Falschen der Wahrheit zu nähern, gleichsam empor zu irren (VOLLMER 1993, S. 144 f.). Die von religiösen Systemen angestrebte Wahrheit ist hingegen eine absolute (KUBITZA 2015, S. 218). Der Fallibilismus (= Kritisierbarkeit, Widerlegbarkeit) wird in der Religion keine Rolle spielen: Ziel ist schließlich Glaubensgewissheit (BUNGE & MAHNER 2004, S. 218). Für wissenschaftliche Theorien gibt es im Gegensatz dazu folgende notwendige Merkmale: Zirkelfreiheit, innere und äußere Widerspruchsfreiheit, Erklärungswert, Prüfbarkeit und Testerfolg. Erwünschte Eigenschaften sind Vollständigkeit, Allgemeinheit, Tiefe, Präzision, Einfachheit, Anschaulichkeit, Prognosepotential und Wiederholbarkeit der Effekte (VOLLMER 1993, S. 105). Diese Merkmale können dazu dienen, zwischen konkurrierenden Theorien, die hinsichtlich der notwendigen Kriterien gleichwertig sind, zu vergleichen und sinnvoll zu wählen (VOLLMER 1993, S. 145). Hier schneidet die Evolutionstheorie im Vergleich zu jeglicher Art von Schöpfungstheorie besser ab.
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