Comments by "Ockham" (@ockham2456) on "Bayerischer Rundfunk"
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Keiner wird getötet, Sie fantasieren! Ein Lebender darf unter keinen Umständen, auch nicht als Sterbender, aus fremdnützigen Gründen getötet werden. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz und verletzt die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde, die unantastbar ist (Quelle1 : Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 105).
Mit der Diagnose „Hirntod“ ist der Befund verknüpft, dass der betreffende Mensch über keinerlei Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen mehr verfügt. Mit dieser Diagnose verbindet sich zugleich ein weitreichender Konsens darüber, dass die Weiterbehandlung des Betroffenen in seinem eigenen Interesse nicht mehr sinnvoll ist. In dieser Situation erscheint es unangemessen, die auf der Grundlage einer informierten Einwilligung erfolgende Organentnahme als Tötung im Sinne einer verwerflichen Integritätsverletzung zu qualifizieren (Quelle 1, S. 162)!
Im Übrigen ist die Dead-Donor-Rule als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme auch wesentliche Grundlage des ärztlichen Berufsethos. Eine zum Tode führende Organentnahme bei lebenden Menschen, auch wenn diese Sterbende sind, wäre damit nicht vereinbar (Quelle 1, S. 107).
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Ach, wieder der Kommentar eines blutigen Laien, der keine Ahnung hat! Ein Lebender darf unter keinen Umständen, auch nicht als Sterbender, aus fremdnützigen Gründen getötet werden. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz und verletzt die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde, die unantastbar ist (Quelle : Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 105).
Und dann noch der Vergleich zwischen Herztransplantation und Abtreibung. Mit Verlaub, solch einen äußerst absurden Kommentar habe ich noch nie gelesen!
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Organempfänger haben auch oft mit Schuldgefühlen zu kämpfen. Sie denken: Für mich musste jemand sterben. Es kann Menschen krank machen, sich an diesem Schuldgefühl aufzureiben. Dann sage ich: „Sie könnten sich hundertmal gefahrlos wünschen, dass jemand mit einem passenden Organ für Sie stirbt, es funktioniert nicht. Sonst hätten wir ja keine Warteliste mehr. Und es ist sogar legitim, dass Sie sich wünschen, dass (S. 154) jemand stirbt, da es doch Ihr Leben erhalten kann. Sie können sich wünschen, was Sie wollen - es ist sogar moralisch in Ordnung. Denn Sie bringen damit niemanden um. Ich kann mir ja auch wünschen, dass sie aufhören zu schießen im Nahen Osten oder dass es Frühling wird. Da ist aber keiner, der das hört und den Wunsch dann für uns in die Tat umsetzt. Es ist nur eine Fantasie! Sie stärkt den Durchhaltewillen, magisches Denken eben.“ Solche Gespräche dienen der Bewusstmachung.
Ich habe das einmal sehr konkret erlebt bei einem Mann, der eine Nierenspende bekommen hatte. Das war ein gestandener alter Herr, er war gerade in Rente gegangen, war glücklich mit seiner Familie, alles wunderbar. Und der bekam nach der Transplantation auf einmal extrem hohen Blutdruck. Keiner konnte sich erklären, warum. Und dann sagte er zu mir: "Wissen Sie, ich habe ja einen Menschen auf dem Gewissen! Damit ich leben kann, musste jemand sterben." Da haben wir gemeinsam überlegt, dass Wünsche eben nicht töten. Am nächsten Morgen war sein Blutdruck wieder normal. Das ist Psychosomatik, und ich konnte ihn entlasten (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 155).
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@hebammejassy Dass die Ärzte einen sterben lassen, nur wegen der Organgewinnung, ist äußerst unwahrscheinlich. Spätestens mit der Feststellung des Hirntodes entfällt die Pflicht (und das Recht) des Arztes, therapeutisch ausgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Stattdessen gewinnt nun der Wille des betroffenen Patienten eine entscheidende Bedeutung. Seine Entscheidung, sein Leben nicht nur durch die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen, sondern mit einem Akt der Organspende zu beenden, kann und sollte respektiert werden (Quelle: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015,S. 97).
Der "wirkliche" Tod des Menschen, der Herztod, ist nur nicht das Entnahmekriterium für Organe, das ist der Hirntod. Außerdem ist das Abwarten des Herzkreislauftodes schlecht, weil die Organe längere Zeit nicht mit lebenswichtigem Sauerstoff versorgt werden (Ischämiezeit).
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Nur wenn zwischen eineiigen Zwillingen eine Transplantation durchgeführt würde, gäbe es keine Abstossung. Wann ist das schon der Fall?
Eine Narkose bei der Organentnahme wird nicht wegen möglicher Schmerzen, sondern wegen besserer Durchblutung und Unterdrückung von Reflexen gegeben.
Klar, nach dem Empfang des Organs kann es ein Hochgefühl geben, wenn dann irgendwann das Organ seinen Dienst einschränkt, kann es zu Ängsten kommen. Das ist logisch.
Ohne Nebenwirkung gibt es bei Medikamenten auch keine Wirkung.
Ja, nach Organspende sind Empfänger anfälliger für maligne Erkrankungen, wegen der Immunsuppression. Auch logisch.
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Kommen Sie mir doch nicht mit dem Sündenfall daher. Die Bibel ist zwar Weltliteratur, aber ihre hauptsächliche Intention ist doch, Glaubenzeugnisse zu geben. Dass Glaube Hoffnung gibt, ist gut, doch darf man beides nicht miteinander vermischen. Ja, der Körper befindet sich im Sterbeprozess/Organspender sind Sterbende, aber das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob ein hirntoter Körper noch die für einen lebendigen Organismus charakteristischen Prozesse der Selbstintegration nach innen und der metabolischen und neuronalen Wechselwirkung nach außen in aktiver Eigenleistung erbringen kann oder ob diese Prozesse nur noch teilweise und rudimentär durch externe Verursachung bewirkt werden können (Quelle: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 78 f.).
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Naheliegend erscheint es auch, im Hinblick auf das Allokationsproblem ein eventuelles Selbstverschulden zu berücksichtigen, das zum Organbedarf geführt hat, d. h. beispielsweise bei tabakbedingten Herz- oder Lungenkrankheiten oder bei alkoholbedingten Lebererkrankungen Nichtraucher bzw. Nichttrinker zu bevorzugen. Das Kriterium des selbstverantworteten Gesundheitszustandes kann freilich nur zur Anwendung kommen, wo der kausale Zusammenhang zwischen Verhalten und Krankheit eindeutig ist, was selten der Fall sein dürfte. Sofern Nikotin- und Alkoholmissbrauch als eigentliche Suchtkrankheiten anerkannt sind, für die der Betroffene so wenig kann wie für eine virale Erkrankung, fällt der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit ohnehin weg. Wenn aber gewisse Mitverantwortlichkeit zugestanden wird, die im Allokationsprozeß eine gewisse verteilungsrelevante Berücksichtigung finden soll, dann wäre es ungerecht, entsprechend er verbreiteten Fixierung nur Raucher und Trinker zu „bestrafen“, während beispielsweise das Streßverhalten der Streßmenschen mit seinen oft schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen „ungestraft“ davon kommen soll. - Unbestreitbar dürfte sein, daß das Kriterium der Eigenverantwortlichkeit iim Fall von Replantation stark zu berücksichtigen ist, und zwar dann (und nur dann!), wenn schlechte compliance (Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen) den Misserfolg der ersten Transplantation verursacht. Wo den Patienten keine Schuld trifft, das ihm aus dem Umstand, daß ihm schon einmal ein Organ transplantiert wurde, kein Nachteil erwachsen (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 49).
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Einer Leiche kann man keine funktionierenden Organe entnehmen. Hirntote sind aber noch (!) keine Leichen. Erst nach der Explantation der Organe, wenn die Perfusionslösung in der Körper geleitet wird und dadurch das Herz aufhört zu schlagen, entsteht eine Leiche.
Finanziell gesehen ist eine Nierenspende deutlich günstiger als ständig an der Dialyse zu hängen: Im Unterschied zur Transplantation eines anderen Organs stellt eine Nierentransplantation für die Krankenkasse des Empfängers und damit für die Beitragszahler im Allgemeinen eine erhebliche Kostenersparnis da. Denn die Kosten der Dialyse pro Jahr betragen ca. 40 000 €. Eine Transplantation kostet einmalig ca. 50 000 €, und die Nachsorge pro Jahr etwas 10 000 €. Wenn man von einer durchschnittlichen Funktionsdauer des transplantierten Organs von zehn Jahren ausgeht - zumindest liegt der Median derzeit bei diesem Wert - , dann kostet die Transplantation über diese Zeitraum 150 000 Euro und damit eine Viertelmillion Euro weniger als zehn Jahre Dialyse. Unabhängig von den speziellen Annahmen, die man für die jeweiligen Überschlagsrechnung machen muss, ist es klar, dass mit der Transplantation neben den gesundheitlichen Vorteilen in jedem Falle auch eine erhebliche Ersparnis verbunden ist. Hinzu kommen überdies noch andere soziale Kostenersparnisse, die darin bestehen, dass etwa in früh und insbesondere ein präemptiv transplantierte Patient eine große Chance hat, weiterhin aktiv am Berufsleben teilzunehmen. Diese Ersparnisse müssten die - vergleichsweise geringen - sozialen Kosten gegengerechnet werden, die beim Lebendorganspender durch temporäre Arbeitsunfähigkeit und das erhöhte Krankheitsrisiko entstehen (Quelle: Organmangel; Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar?; Friedrich Breyer et. al.; Springer-Verlag 2006; S. 129).
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Nein, Hirntote sind tot und können nicht mehr ins Leben zurück kommen. Außer es handelt sich um eine Fehldiagnose, oder es war von einer Hirntodprognose die Rede, welche aber nie eintrat. Genau, ein Hirntoter wird "künstlich" am Leben erhalten, weil er nicht mehr zur Selbstintegration fähig ist. Es gibt auch den Fall des Apallischen Syndroms, was vom Hirntod unterschieden werden muss. Dazu folgendes: Im strengen Wortsinne bedeutet das apallische Syndrom einen Zustand, in dem bei den Patienten Schlafen und Wachen an den geschlossenen oder geöffneten Augen zu unterscheiden sind, in dem aber keine weitere Reaktion auf Anregung oder Anrede von außen erfolgt. Die Patienten atmen sehr häufig spontan, müssen aber künstlich ernährt und vollständig gepflegt werden. Ein apallisches Syndrom kann stunden-, tage-, monate- oder jahrelang anhalten. Nach drei bis sechs Monaten eines unververänderten Verlaufs spricht man von einem chronischen oder permanenten apallischen Syndrom („persistent vegetative state, PVS“). Nach einem längeren Verlauf werden die Besserungsaussichten immer geringer, so dass sich Therapiebegrenzungs-Entscheidungen nahelegen. Weil Besserungen auch noch nach jahrelangen Verläufen noch beobachtet werden, sind solche Entscheidungen problematisch (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild, Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 60).
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Organempfänger haben auch oft mit Schuldgefühlen zu kämpfen. Sie denken: Für mich musste jemand sterben. Es kann Menschen krank machen, sich an diesem Schuldgefühl aufzureiben. Dann sage ich: „Sie könnten sich hundertmal gefahrlos wünschen, dass jemand mit einem passenden Organ für Sie stirbt, es funktioniert nicht. Sonst hätten wir ja keine Warteliste mehr. Und es ist sogar legitim, dass Sie sich wünschen, dass (S. 154) jemand stirbt, da es doch Ihr Leben erhalten kann. Sie können sich wünschen, was Sie wollen - es ist sogar moralisch in Ordnung. Denn Sie bringen damit niemanden um. Ich kann mir ja auch wünschen, dass sie aufhören zu schießen im Nahen Osten oder dass es Frühling wird. Da ist aber keiner, der das hört und den Wunsch dann für uns in die Tat umsetzt. Es ist nur eine Fantasie! Sie stärkt den Durchhaltewillen, magisches Denken eben.“ Solche Gespräche dienen der Bewusstmachung.
Ich habe das einmal sehr konkret erlebt bei einem Mann, der eine Nierenspende bekommen hatte. Das war ein gestandener alter Herr, er war gerade in Rente gegangen, war glücklich mit seiner Familie, alles wunderbar. Und der bekam nach der Transplantation auf einmal extrem hohen Blutdruck. Keiner konnte sich erklären, warum. Und dann sagte er zu mir: "Wissen Sie, ich habe ja einen Menschen auf dem Gewissen! Damit ich leben kann, musste jemand sterben." Da haben wir gemeinsam überlegt, dass Wünsche eben nicht töten. Am nächsten Morgen war sein Blutdruck wieder normal. Das ist Psychosomatik, und ich konnte ihn entlasten (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 155).
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Naheliegend erscheint es auch, im Hinblick auf das Allokationsproblem ein eventuelles Selbstverschulden zu berücksichtigen, das zum Organbedarf geführt hat, d. h. beispielsweise bei tabakbedingten Herz- oder Lungenkrankheiten oder bei alkoholbedingten Lebererkrankungen Nichtraucher bzw. Nichttrinker zu bevorzugen. Das Kriterium des selbstverantworteten Gesundheitszustandes kann freilich nur zur Anwendung kommen, wo der kausale Zusammenhang zwischen Verhalten und Krankheit eindeutig ist, was gelte der Fall sein dürfte. Sofern Nikotin- und Alkoholmissbrauch als eigentliche Suchtkrankheiten anerkannt sind, für die der Betroffene so wenig kann wie für eine virale Erkrankung, fällt der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit ohnehin weg. Wenn aber gewisse Mitverantwortlichkeit zugestanden wird, die im Allokationsprozeß eine gewisse verteilungsrelevante Berücksichtigung finden soll, dann wäre es ungerecht, entsprechend er verbreiteten Fixierung nur Raucher und Trinker zu „bestrafen“, während beispielsweise das Streßverhalten der Streßmenschen mit seinen oft schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen „ungestraft“ davon kommen soll. - Unbestreitbar dürfte sein, daß das Kriterium der Eigenverantwortlichkeit iim Fall von Replantation stark zu berücksichtigen ist, und zwar dann (und nur dann!), wenn schlechte compliance (Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen) den Misserfolg der ersten Transplantation verursacht. Wo den Patienten keine Schuld trifft, das ihm aus dem Umstand, daß ihm schon einmal ein Organ transplantiert wurde, kein Nachteil erwachsen (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 49).
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Dazu dürfte wahrscheinlich nichts in der Bibel stehen, weil es damals noch keine Organspende gab. Stattdessen kann man aber sagen, wie die Bischofskonferenz zum Thema Hirntod steht: In der Erklärung „Organtransplantationen“ haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland ein außerordentliches Dokument geschaffen, das die medizinischen Möglichkeiten und die ihnen zugrunde liegenden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse ungeschmälert in ihr Recht setzt und sehr eindeutig darauf hinweist, dass die eigentlichen Glaubensinhalte davon nicht geschmälert werden:
„Der Hirntod bedeutete ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen. Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden. Ein hintoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. Nach dem Hirntod fehlt dem Menschen zugleich die integrierende Tätigkeit des Gehirns für die Lebendigkeit des Organismus: die Steuerung aller anderen Organe und die Zusammenfassung ihrer Tätigkeit zur übergeordneten Einheit des selbstständigen Lebewesens, das mehr und etwas qualitativ anderes ist als eine bloße Summe seiner Teile. Hintod bedeutet also etwas entscheidend anderes als nur bleibende Bewusstlosigkeit, die allein noch nicht den Tod des Menschen ausmacht. … Vom christlichen Verständnis de Todes und vom Glauben an die Auferstehung der Toten kann auch die Organspende von Toten gewürdigt werden. … So verständlich es auch sein mag, dass mancherlei gefühlsmäßige Vorbehalte gegen die Entnahme von Organen eines Hintoten bestehen, so wissen wir doch, dass bei unserem Tod mit unserem Leib auch unsere körperlichen Organe alsbald zunichte werden. Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt. Die respektvolle Achtung vor Gottes Schöpferwirken gebietet freilich, dass der Leichnam des Toten mit Pietät behandelt und würdig bestatte wird. Die Ehrfurcht vor den Toten ist eine Urform der Sittlichkeit (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild, Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 142 f.).“
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@Arwogast Ja, das stimmt durchaus. Nur ist nicht anzunehmen, dass in Deutschland die non-heart-beating-donor eingeführt wird. Warum? Vom wissenschaftlichen Beirat der BAK wurde das NHBD-Konzept 1998 als nicht akzeptable Option eingestuft, da ein Herz-Kreislauf-Stillstand von zehn Minuten bei normaler Körpertemperatur bislang nicht als sicheres „Aquivalent zum Hirntod" nachgewissen werden konnte. Dieser Meinung hat sich auch die wohl überwiegende Meinung in der Fachliteratur angeschlossen. Mit Verweis auf die Ausführungen der BÄK werden von Teilen der Literatur für die Ablehnung vor allem medizinische Gründe angeführt. Die sichere und verlässliche Todesfeststellung des Organspenders gehöre zu den Grundvoraussetzungen der postmortalen Organspende. Derzeit gebe es keine Möglichkeit, genau festzustellen, zu welchem Zeitpunkt der Gesamthirntod nach irreversiblem Herz-Kreislauf-Stillstand eintrete. Solange hierüber noch keine Sicherheit herrsche, sei der
Patient als Sterbender zu behandeln, was eine Organentnahme ethisch und rechtlich verbiete (Quelle: Von der postmortalen Organspende zum Bioprinting; Katharina May, Logos Verlag Berlin GmbH, 2024, S. 111-115).
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Tatsächlich hat der Deutsche Ethikrat im Jahr 2007 in einer Stellungnahme die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung auch für Deutschland vorgeschlagen, als Endpunkt einer mehrere Stufen umfassenden Neuausrichtung des Organspendewesens. Bei diesem Modell hätten nächste Angehörige ein letztes Vetorecht, selbst wenn der verstorbene Angehörige keinen Widerspruch gegen eine Organspende eingelegt hat. Diese Lösung wurde jedoch von allen Bundestagsfraktionen einhellig abgelehnt, mit dem Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht, das - auch aufgrund der deutschen Geschichte - gerade im medizinischen Bereich ein hohes und besonders sensibles Gut ist. Eine Spende soll weiterhin eine Spende bleiben, also freiwillig und bewusst geschehen und nicht die Folge eines unterlassenen Widerspruchs sein (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 60 f.).
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Nein, man kann nur von einem lebenden Organismus Organe entnehmen. Die Bezeichnung "Mensch" ist dann längst hinfällig. Wenn der Hirntod diagnostiziert und damit auch die definitiv verlorene Individualität festgestellt ist, fehlen den Beteiligten in der Regel zunächst einmal gewohnte Bezeichnungen. Ein üblicher "Patient" liegt nun nicht mehr vor. Und um eine "Leiche" handelt es sich (etwa im Gegensatz zum niederländischen "lichaam") im deutschen Sprachgebrauch noch nicht. Bezeichnungen wie "heart beating cadaver" klingen für hiesige Ohren abstoßend. Gepflegt wird auf der Intensivstation - bis zur weiteren Entscheidung - ein "Hirntoter"; wir haben im Deutschen keine angemessenere Bezeichnung, wobei als Alternative am ehesten noch "hirnloser Körper" zu erwägen wäre, wie es Georg Scherer vorgeschlagen hat. Georg Scherer hat dabei - im Nachgang zu Max Schüler - deutlich zwischen Leib und Körper unterschieden (Quelle: Hirntod, Dag Moskopp, 2015, S. 130).
Vom Hirntod kann man nur wieder ins Leben zurückkehren, wenn es sich um eine Fehldiagnose gehandelt hat. Der Hirntod ist der "point of no return". Der Hirntod ist eben kein "gewöhnliches Koma"!
Ihr Zitat: "Jeder muss für sich solche Entscheidungen treffen, aber wenn die Aufklärung so mangelhaft ist, dann steckt mehr dahinter, als es um die Spender und Empfänger, es geht um sehr viel Geld, und das Argument der Nächstenliebe und Gesundheit lässt viele Menschen ihr Misstrauen vergessen."
Seien Sie froh, dass ich Sie hier etwas aufkläre, sonst würden Sie in Ihrem selbst verschuldeten bildungsfernen Zustand verharren.
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@adede2453 Ich habe natürlich alle Patienten gefragt, was sich durch die Transplantation für sie geändert hat. Keiner hat mir diese wissenschaftlich nicht belegbare Inkorporationstheorie bestätigt. Das deutsche Transplantationsgesetz verlangt glücklicherweise, dass Spender und Empfänger füreinander anonym bleiben. Es kann Patienten und ihren Familien viele unnötige Belastungen (S. 159) ersparen - nicht mit jedem Spender könnte sich jeder Empfänger anfreunden, nicht jede Spenderfamilie würde die jeweiligen Empfänger lieben. Dass manche Patienten dennoch die Todesanzeigen studieren, ist verständlich (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 160)
Inkorporation bedeutet Einverleibung: Im medizinischen Sinne ist Inkorporation die willentliche oder unbeabsichtigte Aufnahme von Stoffen, Gegenständen oder Mikroorganismen in den Körper (Quelle: Wikipedia).
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@dortekuhler-otuekpo8810 Weil eine Narkose spinale Reflexe unterdrückt. Außerdem wird die Durchblutung verbessert. Leichen kann man nicht beatmen, Hirntote schon. Im Jahr 1968 wurde daraufhin an der Harvard Medical School ein „Ad-Hoc-Committee“ eingerichtet, das den Hirntod definierte. Diese Definition ist im Kontext und als Teil des intensivmedizinischen Fortschritts und nicht, wie manche argumentieren, als Instrument der Transplantationsmedizin zu sehen. Sie beruht auf erweiterten Möglichkeiten der Diagnostik. Diskussionen in diesem Bereich drehen sich meist aber nicht um den Hirntod selbst oder dessen Diagnose, sondern um die Hirntod-Konzeption, nach der ein hirntoter Mensch als tot gilt. Aus medizinischer Sicht ist der Hirntod geeignet, den Todeszeitpunkt eindeutig zu bestimmen: Die Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Stammhirns ist erloschen, bei gleichzeitig aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion durch kontrollierte Beatmung. Mit dem Verlust der Funktion des Gehirns gehen jedoch die persönlichen Eigenschaften verloren, die einen Menschen ausmachen. Körperliche Funktionen, die wir mit dem Leben verbinden, sind nur noch künstlich aufrechterhalten (Quelle: Zweites Leben, Organe spenden - ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen & Fakten, Wichern-Verlag GmbH, Sibylle Sterzik, 2013, S. 152).
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Wenn die Ärzte auf der Intensivstation der Meinung sind, dass sich eine Hirntodentwicklung abzeichnet, müssen sie mit den Angehörigen sprechen. Man darf sie jetzt nicht mit dem Thema Organspende überfallen, aber man muss es erwähnen, so in der Art: "Wir befürchten das Schlimmste. Und es gibt so etwas wie die Organspende. Haben Sie sich darüber schon einmal Gedanken gemacht?" Die Angehörigen müssen sich in Ruhe mit dem Tod und einer möglichen Spende auseinandersetzen. Es bleibt zwar nicht viel Zeit, wenn der Hirntod festgestellt ist, vielleicht 24 Stunden. Aber die muss man ihnen geben (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 47).
Und es heisst im Grundgesetz in Art. 1 Abs. 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"!
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@SHK-Meister Alkoholikern etwa wird pauschal die Aufnahme auf die Warteliste verweigert, solange sie nicht mindestens sechs Monate lang abstinent sind. Zwingende medizinische Gründe gibt es dafür nicht, eine alkoholbedingte Leberzirrhose kann auch entwickeln, wer in gesellschaftlich völlig akzeptablem Rahmen Alkohol konsumiert, und nicht bei jedem Alkoholiker ist die Sucht der Grund für seine Lebererkrankung. Auch gesicherte Daten über eine geringere Rückfallquote nach sechsmonatiger Abstinenz gibt es nicht. Eine Suchterkrankung hat schließlich auch biografische und genetische Faktoren, die unabhängig von der Abstinenzdauer weiter bestehen. Und da die Wartezeit auf eine neue Leber in Deutschland (S. 130) durchschnittlich weit über ein Jahr beträgt, macht eine halbjährige Abstinenz, bevor man überhaupt auf die Warteliste kommt, wenig Sinn - sie verschlechtert einzig und allein die Überlebenschancen des Patienten.
Eine sechsmonatige Abstinenz erscheint also als ein recht willkürliches Kriterium für eine Aufnahme auf die Warteliste und das, obwohl die Bundesärztekammer die Kriterien für die Organzuteilung angeblich nach dem neuesten Stand der Wissenschaft trifft. Außerdem ist es ein fundamentales Prinzip der Medizin, dass jeder das gleiche Recht auf Leben und Behandlung hat, unabhängig davon, welche Risiken er vorher eingegangen ist. Man verwehrt ja auch keinem Dicken das Insulin, nur weil er durch falsche Ernährung Mitschuld an seinem Diabetes trägt. Wer sich beim Freiklettern verletzt, wird trotzdem auf Kosten der Solidargemeinschaft behandelt, selbst wenn er danach mit dem Freiklettern weitermacht (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 131).
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Zum Thema Rauchen der Auszug aus einem Buch:
Mit fünfzig bekam ich dann, was Fachleute COPD nennen: Chronic Obstructive Pulmonary Disease - eine Raucherlunge (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 135). …Für die Transplantation muss man anderthalb Jahre rauchfrei sein. Ich war dann schon fünf Jahre lang trocken sozusagen. …
Trotzdem wurde es mit dem Atmen schlimmer. Ich bekam dann einen Rucksack mit Mobilsauerstoff (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 136).
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@steffaniemuller2889 Nein, die Organe werden einem lebenden Organismus entnommen; das "Ich", was den Menschen ausmacht, gibt es im Hirntod nicht mehr. Und über die richtige Feststellung hinaus, dass es sich bei Hirntoten um Sterbende handelt, ist doch die Frage von Interess: Entscheidend ist, ob ein hirntoter Körper noch die für einen lebendigen Organismus charakteristischen Prozesse der Selbstintegration nach innen und der metabolischen und neuronalen Wechselwirkung nach außen in aktiver Eigenleistung erbringen kann oder ob diese Prozesse nur noch teilweise und rudimentär durch externe Verursachung bewirkt werden können (Quelle: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 78 f.).
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@inamunch267 Koma ist nicht gleich Koma. Koma ist ein Hinweis darauf, dass die Hirnrinde (Cortex cerebri), aber auch tiefer gelegene Bereiche nicht funktionsfähig sind. Anmerkung 3a der Richtlinien der Bundesärztekammer definiert den für die Hirntoddiagnose zu fordernden Koma-Grad als Bewusstlosigkeit ohne Augenöffnung und ohne andere zerebrale Reaktionen auf wiederholten adäquaten Schmerzreiz. Dieses Faktum ist nicht nur neurobiologisch wesentlich, sondern unterscheidet auch die Hirntodkonzeption von anderen Ansätzen wie dem sogenannten neokortikalen Tod, bei dem nur Teile der Großhirnrinde ausfallen (vgl. Kapitel 4) (Quelle 1: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, S. 19). Die Abgrenzung verschiedener Bewusstseinsbeeinträchtigungen wie etwa Bewusstlosigkeit, Wachkoma (apallisches Syndrom) oder minimal vorhandenes Bewusstsein (minimally conscious state) vom Hirntod kann mitunter schwierig sein, ist aber bei entsprechend ausführlicher Diagnostik immer zu erreichen (Quelle 1, S. 20).
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@burda2809 Grundsätzlich wäre durch den Apnoe-Test noch eine negative Auswirkung auf das Gehirn möglich, wenn nämlich - was sehr selten ist - eine Restreaktivität der Hirngefäße auf Kohlensäure bestünde. Dann könnten sich die Hirngefäße erweitern und es würde infolge der zunehmenden Blutfülle zu einer Steigerung des Drucks im Schädelinneren kommen (Quelle1: Hirntod, Konzept - Kommunikation - Verantwortung, Dag Moskopp, 2015, S. 97). Im Rahmen des Apnoe-Tests wird nicht geprüft, ob ein Sauerstoffmangel nach einer zeitlich befristeten Trennung von Mensch und Beatmungsmaschine den Reflex zur Eigenatmung auslöst. Eine Hypoxämie würde über einen Reflexbogen, der außerhalb des Schädels verläuft, einen Atemanreiz setzen. Zu einem derartigen Sauerstoffmangel lässt man es beim Apnoe-Test, infolge der Durchflutung der Lungenbläschen mit etwa 6 Liter reinem Sauerstoff pro Minute überhaupt nicht kommen. Vielmehr wird ein Kohlensäureanstieg im Blut provoziert. Und dieser Kohlensäureanstieg würde - falls die diesbezüglichen Messfühler des Atemzentrums im Schädelinnern intakt sind - über einen Reflexbogen, der eben auch innerhalb des Schädelinneren verläuft, die Eigenatmung anstossen (Quelle 1, S. 114).
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Aufmerksamkeit verdient das neuerdings vorgebrachte Argument, es könne „zusätzlich (…) ein psychologischer Vorteil sein, wenn der Empfänger weiß, dass der Spender wenigstens einen finanziellen Ausgleich für seine Opfer erhalten hat“, Entgeltzahlung also nicht um des Spenders, sondern um des Empfängers willen vorliegt. Dies ändert freilich nichts am Sachverhalt des Handels: Der „Spender“ macht gleichsam Geschäfte mit den Schuldgefühlen des Empfängers. Auch würde hiermit der der Organspende wesentlich zugrunde liegende Gedanke menschlicher Solidarität weitgehend in den Hintergrund gedrängt, der dann besteht, dass man ohne Ansehen des Empfängers freiwillig und unentgeltlich hilft, wobei man selbst in der gleichen Situation auf Hilfe hofft. ´Spenden´ ist insoweit keine einseitige Handlung, sondern Ausdruck wechselseitigen Angewiesenseins. Auch dürfte das Bewusstsein der unentgeltlichen solidarischen Spende beim Empfänger anstelle von „Schuldgefühlen“ eher das Gefühl der Dankbarkeit auslösen, verbunden mit dem Empfinden der Verpflichtung, nicht nur aus Eigennutz, sondern auch um des Spenders willen sorgsam mit dem neuen Organ umzugehen (Quelle: Organtransplantation; Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte; Jan P. Beckmann et al.; Verlag Karl Alber; S. 131).
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@silviamatthies7068 Die sogenannte Dead-Donor-Rule (1.1.3) verbietet die Entnahme lebenswichtiger Organe aus Noch-Lebenden, Noch-Sterbenden. Sie ist scheinbar unkontrovers. Denn daß man niemanden zum Zweck der Organentnahme töten dürfe, schein ethisch allgemein nicht begründungsbedürftig. Dennoch gibt es Grenzfälle, für welche die Ausnahmslosigkeit dieses Verbots durchaus nicht mehr auf allgemeine Zustimmung stößt. Solche Grenzfälle sind insbesondere die "pulslosen Spender (non-heart beating donors): Patienten, die durch selbstbestimmten Behandlungsverzicht sterben, vor allem durch das selbstverfügte Abstellen eines Beatmungsgeräts, und die zugleich eine Entnahme ihrer Organe für Transplantationszwecke verfügen. Aus rein transplantationsmedizinischer Sicht wäre eine solche Organentnahme (unter Einsatz von Narkosemitteln) nach 2- oder allenfalls 5-minütigem Herzstillstand gut und vernünftig. Dann nämlich wäre das Transplantat noch gut mit Sauerstoff und anderen Blutbestandteilen versorgt. Andererseits könnte der Patient zu diesem Zeitpunkt durchaus noch erfolgreich wiederbelebt werden - eine unter den gegebenen Umständen allerdings vollkommen irreale Option. Wer also hier eine Explantation billigt, müßte entweder das Todesverständnis "moralisieren" und offenkundig dahingehend verändern, daß aus normativen Gründen auch ein potentiell reversibler Herzstillstand den Tod anzeigen könnte. Oder er müßte die Dead-Donor-Regel in Frage stellen. Hier bestehen Konflikte zwischen dem Interesse von potentiellen Orgnempfängern und dem dezidiert vorhandenen Spenderwillen auf der einen Seite und sozialethisch wichtigen Regelungen wie der Todesdefinition und der Dead-Donor-Rule auf der anderen Seite (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 75).
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Dass Sie aus angeblich aus der Kartei geflogen sind, liegt aber nicht an Ihrem Lebensalter, wenn dann muss an an Ihrer Gesundheit liegen.
Eine numerische Altersbegrenzung besteht bei uns weder nach oben noch nach unten. Allerdings haben Patienten, die älter als 65-70 Jahre sind, in der Regel so gravierende Begleiterkrankungen, daß das Risiko durch die Transplantation mit der erforderlichen Nachbehandlung größer ist als das Risiko des Spontanverlaufs. Patienten, die älter als 70 Jahre sind, werden daher kaum transplantiert (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 13).
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Falsch. In Deutschland können Ärzte entscheiden, ob sie eine Narkose geben, oder nicht. Das sogenannte „Narkotisieren“ von Hirntoten beschränkt sich auf die Gabe von Muskelrelaxantien, die notwendig sind, um Eigenreflexe von Muskeln im Rahmen einer Operation nicht auftreten zu lassen. Die Narkose im anästhesiologischen Sinne ist nicht notwendig, da alle Hirnfunktionen ausgefallen sind. Da die Muskeleigenreflexe spinaler Natur sind, bedarf es aber selbstverständlich einer Relaxation. Das Wort Narkose ist also auch hier falsch gewählt (Quelle: Hirntod als Todeskriterium, Hans-Jürgen Firnkorn, E. K. Schattauer Verlagsgesellschaft mbH, 2000, S. 20).
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@silviamatthies7858 "Überholt" heisst aber noch lange nicht abgeschafft! Damit Sie die Probleme des Abschaffens dieser Regel auch endlich verstehen, dazu folgende Quelle:
Die sogenannte Dead-Donor-Rule (1.1.3) verbietet die Entnahme lebenswichtiger Organe aus Noch-Lebenden, Noch-Sterbenden. Sie ist scheinbar unkontrovers. Denn daß man niemanden zum Zweck der Organentnahme töten dürfe, schein ethisch allgemein nicht begründungsbedürftig. Dennoch gibt es Grenzfälle, für welsche die Ausnahmslosigkeit dieses Verbots durchaus nicht mehr auf allgemeine Zustimmung stößt. Solche Grenzfälle sind insbesondere die "pulslosen Spender (non-heart beating donors): Patienten, die durch selbstbestimmten Behandlungsverzicht sterben, vor allem durch das selbstverfügte Abstellen eines Beatmungsgeräts, und die zugleich eine Entnahme ihrer Organe für Transplantationszwecke verfügen. Aus rein transplantationsmedizinischer Sicht wäre eine solche Organentnahme (unter Einsatz von Narkosemitteln) nach 2- oder allenfalls 5-minütigem Herzstillstand gut und vernünftig. Dann nämlich wäre das Transplantat noch gut mit Sauerstoff und anderen Blutbestandteilen versorgt. Andererseits könnte der Patient zu diesem Zeitpunkt durchaus noch erfolgreich wiederbelebt werden - eine unter den gegebenen Umständen allerdings vollkommen irreale Option. Wer also hier eine Explantation billigt, müßte entweder das Todesverständnis "moralisieren" und offenkundig dahingehend verändern, daß aus normativen Gründen auch ein potentiell reversibler Herzstillstand den Tod anzeigen könnte. Oder er müßte die Dead-Donor-Regel in Frage stellen. Hier bestehen Konflikte zwischen dem Interesse von potentiellen Orgnempfängern und dem dezidiert vorhandenen Spenderwillen auf der einen Seite und sozialethisch wichtigen Regelungen wie der Todesdefinition und der Dead-Donor-Rule auf der anderen Seite (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 75).
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@kamillag.9428 Die Abiogenese/chemische Evolution kann zur spontanen Entstehung von Leben sicherlich viel sagen, wenn auch nicht alles.
Fehlende Zwischenstufen widerlegen die Evolutionstheorie nicht, Kreationisten rufen in geradezu absurder weise nach Zwischenstufen, weil Sie dahingehen nie zufriedenzustellen sind und ein falsches Verständnis haben.
Die Evolutionstheorie ist sicherlich kein Witz. Der damalige Verbandsvize Ulrich Kutscher klärte darüber auf, dass wir auf der einen Seite wissenschaftliche Tatsachen und auf der anderen uralte Schöpfungsmythen haben. Es sei inakzeptabel, die Evolution als Faktum in Frage zu stellen. Eine einzige "Evolutionstheorie", die alle Teilaspekte der Abstammung mit Abänderung erklärt, gibt es nicht. Wir sprechen daher heute von der Evolutionsbiologie, die ein System zahlreicher Theorien darstellt. Anders gesagt: Selbstredend ist jedwede empirische Theorie vom Wesen her vorläufig, und revidierbar. Das ändert jedoch nichts daran, dass an der Relativitätstheorie, der Atomtheorie, der Evolutionstheorie oder der Theorie der Plattentektonik keinerlei vernünftiger Zweifel mehr möglich ist. Das wiederum bedeutet natürlich nicht, dass sämtliche Details besagter Theorien korrekt wären oder diese Theorien bereits ihre finale und vollständige Form hätten.
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Der Hirntod ist keine Erfindung. Warum? Im Jahr 1968 wurde daraufhin an der Harvard Medical School ein „Ad-Hoc-Committee“ eingerichtet, das den Hirntod definierte. Diese Definition ist im Kontext und als Teil des intensivmedizinischen Fortschritts und nicht, wie manche argumentieren, als Instrument der Transplantationsmedizin zu sehen. Sie beruht auf erweiterten Möglichkeiten der Diagnostik. Diskussionen in diesem Bereich drehen sich meist aber nicht um den Hirntod selbst oder dessen Diagnose, sondern um die Hirntod-Konzeption, nach der ein hirntoter Mensch als tot gilt. Aus medizinischer Sicht ist der Hirntod geeignet, den Todeszeitpunkt eindeutig zu bestimmen: Die Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Stammhirns ist erloschen, bei gleichzeitig aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion durch kontrollierte Beatmung. Mit dem Verlust der Funktion des Gehirns gehen jedoch die persönlichen Eigenschaften verloren, die einen Menschen ausmachen. Körperliche Funktionen, die wir mit dem Leben verbinden, sind nur noch künstlich aufrechterhalten (Quelle: Zweites Leben, Organe spenden - ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen & Fakten, Wichern-Verlag GmbH, Sibylle Sterzik, 2013, S. 152).
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Die moderne Intensivmedizin hat den Hirntod beim Menschen nicht geschaffen, sondern zeitlich von den übrigen Todeszeichen separiert, erfahrbar und bewußt gemacht. Der Hirntod ist somit kein „intellektuelles Konstrukt“, sondern beschreibt lediglich einen bereits natürlich vorgegebenen Sachverhalt; er kann daher weder entdeckt noch erfunden, nur aufgefunden und als Kriterium beschrieben werden. Auch ist der Ganzhirntod kein theoretisches Postulat, sondern ergibt sich naturgesetzlich aus elementaren patophysiologischen Prozessen, welche in einen völligen und endgültigen Hirnausfall münden (Quelle: Hirntod und Organtransplantation, G. Höglinger, S. Kleinert, de Gruyter, 1998, S. 50).
Dass Sie an Schöpfung glauben, zeigt, dass Sie nicht wissen (wollen). An Schöpfung muss man nicht glauben, Evolution beantwortet die meisten Fragen.
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Im Jahr 1968 wurde daraufhin an der Harvard Medical School ein „Ad-Hoc-Committee“ eingerichtet, das den Hirntod definierte. Diese Definition ist im Kontext und als Teil des intensivmedizinischen Fortschritts und nicht, wie manche argumentieren, als Instrument der Transplantationsmedizin zu sehen. Sie beruht auf erweiterten Möglichkeiten der Diagnostik. Diskussionen in diesem Bereich drehen sich meist aber nicht um den Hirntod selbst oder dessen Diagnose, sondern um die Hirntod-Konzeption, nach der ein hirntoter Mensch als tot gilt. Aus medizinischer Sicht ist der Hirntod geeignet, den Todeszeitpunkt eindeutig zu bestimmen: Die Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Stammhirns ist erloschen, bei gleichzeitig aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion durch kontrollierte Beatmung. Mit dem Verlust der Funktion des Gehirns gehen jedoch die persönlichen Eigenschaften verloren, die einen Menschen ausmachen. Körperliche Funktionen, die wir mit dem Leben verbinden, sind nur noch künstlich aufrechterhalten (Quelle: Zweites Leben, Organe spenden - ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen & Fakten, Wichern-Verlag GmbH, Sibylle Sterzik, 2013, S. 152).
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Zur Überprüfung von Hirntod-Feststellungen (inkl. Qualitätssicherung)
In Deutschland besteht derzeit folgende Regelung: Der Wissenschaftliche Beirat der BÄK erstellt die Richtlinien. Die Prüfungs- und Überwachungskommission der BÄK kontrolliert vollständig unabhängig davon die Einhaltung der Bestimmungen nach §§ 11,12 TPG. Dieser Kommission werden im Jahr mehrfach Prüffälle verschiedenster Provenienz vorgelegt. In sorgsamer Kleinarbeit recherchiert dann hierzu ein interdisziplinäres, unabhängiges fachärztliches Sachverständigen-Team jede einzelne Eingabe, und prüft beispielsweise, ob in den jeweiligen Fällen die Frage nach dem Vorliegen des Hirntodes zutreffend eingeordnet wurde, ob die Vorgaben der Richtlinien eingehalten wurden, ob sich konzeptionelle oder dokumentatorische Schwächen erkennen ließen, ob das in Deutschland konzipiert Netzwerk zum Umgang mit diesem Problem so sicher gewoben ist, dass individuelle Ungenauigkeiten durch konstruktive Überprüfung einer Kontrollinstanz behoben wurden etc. In Summe hat sich bisher ergeben, dass in keinem der gemeldeten Fälle der Hirntod unangemessen festgestellt wurde. Insbesondere an der Schnittstelle zur Organspende hat sich infolge von sehr detaillierten Nachprüfungen durch dieses Expertengremium ergeben, dass bisher in keinem einzigen Fall in Deutschland ein Organ zum Zweck der Transplantation bei einem Nicht-Hirntoten entnommen wurde (Quelle: Hirntod, Dag Moskopp, 2015, S. 137).
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Der Hirntod eine Erfindung? Im Jahr 1968 wurde daraufhin an der Harvard Medical School ein „Ad-Hoc-Committee“ eingerichtet, das den Hirntod definierte. Diese Definition ist im Kontext und als Teil des intensivmedizinischen Fortschritts und nicht, wie manche argumentieren, als Instrument der Transplantationsmedizin zu sehen. Sie beruht auf erweiterten Möglichkeiten der Diagnostik. Diskussionen in diesem Bereich drehen sich meist aber nicht um den Hirntod selbst oder dessen Diagnose, sondern um die Hirntod-Konzeption, nach der ein hirntoter Mensch als tot gilt. Aus medizinischer Sicht ist der Hirntod geeignet, den Todeszeitpunkt eindeutig zu bestimmen: Die Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Stammhirns ist erloschen, bei gleichzeitig aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion durch kontrollierte Beatmung. Mit dem Verlust der Funktion des Gehirns gehen jedoch die persönlichen Eigenschaften verloren, die einen Menschen ausmachen. Körperliche Funktionen, die wir mit dem Leben verbinden, sind nur noch künstlich aufrechterhalten (Quelle: Zweites Leben, Organe spenden - ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen & Fakten, Wichern-Verlag GmbH, Sibylle Sterzik, 2013, S. 152).
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Es geht doch hier nicht darum, Scham zu empfinden.
Naheliegend erscheint es auch, im Hinblick auf das Allokationsproblem ein eventuelles Selbstverschulden zu berücksichtigen, das zum Organbedarf geführt hat, d. h. beispielsweise bei tabakbedingten Herz- oder Lungenkrankheiten oder bei alkoholbedingten Lebererkrankungen Nichtraucher bzw. Nichttrinker zu bevorzugen. Das Kriterium des selbstverantworteten Gesundheitszustandes kann freilich nur zur Anwendung kommen, wo der kausale Zusammenhang zwischen Verhalten und Krankheit eindeutig ist, was gelte der Fall sein dürfte. Sofern Nikotin- und Alkoholmissbrauch als eigentliche Suchtkrankheiten anerkannt sind, für die der Betroffene so wenig kann wie für eine virale Erkrankung, fällt der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit ohnehin weg. Wenn aber gewisse Mitverantwortlichkeit zugestanden wird, die im Allokationsprozeß eine gewisse verteilungsrelevante Berücksichtigung finden soll, dann wäre es ungerecht, entsprechend er verbreiteten Fixierung nur Raucher und Trinker zu „bestrafen“, während beispielsweise das Streßverhalten der Streßmenschen mit seinen oft schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen „ungestraft“ davon kommen soll. - Unbestreitbar dürfte sein, daß das Kriterium der Eigenverantwortlichkeit iim Fall von Replantation stark zu berücksichtigen ist, und zwar dann (und nur dann!), wenn schlechte compliance (Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen) den Misserfolg der ersten Transplantation verursacht. Wo den Patienten keine Schuld trifft, das ihm aus dem Umstand, daß ihm schon einmal ein Organ transplantiert wurde, kein Nachteil erwachsen (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 49).
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