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Getting Nervous
DER SPIEGEL
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Comments by "Getting Nervous" (@GettingNervous) on "Terror im Bungalow: Ärger mit Hauskauf-Nomadin | SPIEGEL TV" video.
@stevo4066 Beim Immobilienkauf kann man sich den Notar nicht sparen. Jeder Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Letztlich ist der Vertrag auch überhaupt nicht zustande gekommen weil die "Käuferin" nicht bezahlt hat und damit ihre vertragliche Pflicht nicht erfüllt hat.
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@70lulatsch Aber es erfolgte noch kein Eigentumsübergang. Und normalerweise kann ein Eigentümer den Besitz auch wieder entziehen, dafür ist er ja Eigentümer. Er darf das nur nicht in Eigenmacht tun. In diesem Fall wurde meiner Ansicht nach viel zu viel über WhatsApp geschrieben anstatt sofort einen Anwalt hinzuzuziehen.
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@KarloKunze Natürlich ist das teils ein langwieriger Prozess, dennoch ist die Rechtslage eindeutig. Die Verkäufer hätten gar nicht erst so einen langen Eiertanz per WhatsApp veranstalten sollen sondern gleich einen Anwalt beauftragen sollen. Alles andere ist Zeitverschwendung.
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@qq84 Nö, die sind aufgrund von Personalmangel überlastet. Die müssen sich mit vielen Klagen von Leuten rumschlagen die nicht in der Lage sind sich mal mit dem Nachbarn zu einigen.
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@KarloKunze Natürlich kann das auch ein Vermieter, nur nicht einfach so sondern wenn der Mieter mit der Miete in Rückstand ist oder anderen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Nur in Eigenmacht darf er das eben nicht. Wäre ja noch schöner wenn ein Eigentümer den überlassenen Besitz nicht zurückfordern könnte (natürlich ggf. unter den vertraglichen Bedingungen). Hier ist die Sache aber klar, die Käuferin hat nicht bezahlt, der Vertrag wurde seitens der Käuferin also nicht erfüllt. Somit können selbstverständlich die Eigentümer den (zu vorzeitig) überlassenen Besitz zurückfordern. Wenn sich die Käuferin weigert geht es eben über eine Räumungsklage die die Eigentümer ganz problemlos gewinnen werden und auch Schadenersatz geltend machen können.
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@EK-gr9gd Richtig, aber somit kann sich die "Käuferin" nicht auf ihre vertraglichen Rechte berufen. Leider wird im Video nicht deutlich ob die Verkäufer Fristen gesetzt haben, wobei die Fristsetzung entbehrlich wäre da ja eine Frist im Vertrag stand. Unklar ist auch ob die Verkäufer vom Vertrag zurückgetreten sind.
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@j.f.7843 Da muss auch nichts geregelt sein. Ein Vertrag wird nur dann rechtsgültig wenn beide Seiten ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen.
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