Comments by "Chris Müller" (@chrismuller9289) on "Lkw: Was Polizeikontrollen aufdecken | Die Nordreportage | NDR Doku" video.
-
"... dann sprechen Sie und denken an andere Dinge..."
Beim besten Willen, aber das ist ein so unglaublich dummes Argument. Ich denke den ganzen Tag, das ist natürlich, das ist die Aufgabe des Hirns. Es arbeitet sogar im Schlaf. Hock ich ohne Musik im Auto, ohne Smartphone, ja selbst ohne Mitfahrende DENKE ich dennoch immer (an) irgendwas.
Manche Verordnungen und manche Aussagen sind einfach.... bei allem Respekt gegenüber unserer Polizei, aber sorry, in meinen Augen ist so ein Satz einfach nur dämlich.
Danke NDR für den Hinweis, künftig nicht denken zu brauchen beim Fahren. Ah, btw., wißt Ihr, ob das dann auch als Entschuldigng gilt wenn ich ein Tempolimit verpasse und dann auf die Frage, was ich mir gedacht hätte beim zu schnellen Fahren, einfach antworte: Nix. Ihre Schwerlasgruppe, und das können Sie beim NDR anhören und ansehen, sagt, ich soll beim Fahren nicht denken! ??
ratlos... sorry, ich denk ja schon wieder. Kommt mir.. ja klar: Pfeiffer mit drei F vor Zeus, der tadelnd spricht "er denkt ja schon wieder!" 🙂
9
-
5
-
3
-
2
-
@ironmajor9491 Eins vorweg: Ich bin, wie die Meisten wohl, absolut kein Freund all der Spacken, die ihr Smartphone beim Autofahren nutzen. Aber ich denke schon, man muß differenzieren.
Zu Deinen Punkten im Einzelnen:
1. Träfe das dann aber nicht auch auf Gespräche zu, die ich via bluetooth oder anderer Freisprecheinrichtung führe? ;)
2. Da gebe ich Dir vollkommen Recht!
3. Jain. Ist mir schon passiert. Abladestelle mußte schnell geräumt werden, um die Ecke gefahren, Handy lag iwo im Führerhaus rum, Ladefläche aufgeräumt, Papierkram erledigt, weitergefahren zum nächsten Kunden. Nächste Ampel schnell noch angehalten und zack, flog das Handy vom Bett auf den Boden davor. Also? Schnell noch das Teil aufgehoben und rechts in die Ablagefläche gelegt. Hätte das ein Polizist gesehen, nu, Rest wäre bekannt. Sinnvoll in diesem Kontext?
4. Nicht das Benutzen ist sinnlos, bitte nicht verwechseln, aber vielleicht kam das bei mir nicht so durch bisher. Denn bei der Benutzung bin ich vollkommen bei Dir. Ich sprach aber vom In die Han nehmen zum vom A nach B legen (ohne Benutzung).
5. Keine Widerworte meinerseits ;-)
6. Doch. Ich mokiere mich ja nicht gegen das Nutzungsverbot sondern bezüglich der Aussage des Polizeibeamten, man würde (an andere Dinge) denken. Genau dieses Argument ist Humbug. Weder Du noch ich werden es jemals schaffen, selbst ohne Musik oder Telefon beim Autofahren NICHT an andere Dinge zu denken als an genau dieses momentane Fahren.
Und dann sind wir doch wieder bei dem Hinweis, daß manch eine Regelung Humbug ist. Und diese dürfen und müssen meiner Auffassung nach einfach immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Die Aussage, es stehe aber so geschrieben, ist dabei nicht hilfreich. Denn dieses Totschlagargument öffnet ungeahnte Türen, siehe eben Kollege Mappus, der dafür leider nie belangt wurde.
Oder Kurz: Es geht um Sinn und Unsinn von Verordnungen. Dem Verkehrsgerichtstag war es wichtiger, FFP2-Masken in den Verbandkasten zu bekommen als mal an eine grundlegende Reform des Bußgeldkataloges zu verschwenden (z.B. Bindung an das Nettoeinkommen bei Geldbußen/Strafen, z.B. ein 10% bei erstmaligem Rotlichtverstoß; das träfe dann nämlich jeden gleichermaßen, denn bislang juckt das die Topverdiener mal so rein gar nicht).
1
-
@ironmajor9491 Wir sind ja gar nicht wirklich auseinander. Gut, das mit den Erkenntnissen unterschiedlicher Ablenkungszustände beim Telefonieren war mir neu, man lernt ja immer aber auch dazu ;) Auf der anderen Seite wissen wir ja auch um die Wirkung aggressiver Heavy Metal Musik bei höherer Lautstärke... Ich kann Deine Argumentation daher ausreichend genug nachvollziehen. Oh, dank nochmal für den Hinweis. Hast mich jetzt echt neugierig gemacht 🙂
Ich vergleiche gerne mal "überzogen"; Denn damit trete ich immer wieder mal den Leuten auf die Füße und sie beschäftigen sich dann damit, das hast Du richtig gut erkannt :)
Das Telefon lag auf dem Boden vor der Mittelkonsole, brauchte mich daher nicht abzuschnallen. Da damals niemand hinter mir war entschied ich mich für eine zügigere Bremsweise (ich kannte die Ampelschaltung und wußte, wie schnell der Querverkehr Grün bekäme).
Anderes Beispiel für solch eine Situation: Audi A3 Sportsback, Baujahr '17, Mittelkonsole: zwei Geträkedosenvertiefungen, dahinter Ablageplatz. An der Seite habe ich normalerweise rechts hochkant mein Smartphone wenn ich allein unterwegs bin. Klemmt dort sicher und gut, solang man die kleine Wasserflasche nicht aus dem Halter nimmt. Was ich aber mal tat. Macht man ja ab und an, auch gern mal während des Fahrens. Kann man ertasten, muß man nicht hingucken. Ist ja "erlaubt". Blöd: Smartphone kam ins Rutschen, drohte dann nach rechts in den Fußraum zu fallen. Also hingelangt, gegriffen, Wasserflasche getauscht (leere von links nach rechts), Smartphone wieder reingelegt, benutzte Wasserflasche dann noch in den linken Halter. Hätte das ein Polizeibeamter gesehen ... Folge bekannt. Und JETZT kommt mein Querkopp (kein Querdenkerkopp, wohlgemerkt), der der Auffassung ist, daß sowas ja wirklich möglich sein sollte.
Aber wie erwähnt gern für die Anderen nochmal zum Mitlesen: Auch aus meiner Sicht haben Handy und Alkohol Fahrverbot.
1