Comments by "David Stier" (@davidstier2797) on "Simplicissimus"
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@Razer790
"Zeig mir einen Friedensvertrag"
Zeig doch erstmal, dass es de jure einen Friedensvertrag braucht. Nach Völkerrecht bedarf es keines Friedensvertrags.
„Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag füglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern“ (Quelle: Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2071).
Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen (Quelle: Vgl. Clemens v. Goetze, NJW 1990, Heft 35, S. 2161, 2167 f.). So haben die Alliierten mittels einseitigen Erklärungen den Krieg beendet:
- Das Vereinigte Königreich (die Staaten des britischen Commonwealth schlossen sich an) und Frankreich (Decret No. 51-883, in Kraft am 13. Juli 1951) gaben jeweils am 9. Juli 1951 die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland bekannt
- Die Vereinigten Staaten folgten dem in einer gemeinsamen Resolution des Senats und des Repräsentantenhauses vom 19. Oktober 1951; US-Präsident Truman bestätigte diese am 24. Oktober 1951, als er den Krieg mit Deutschland für beendet erklärte. Zu diesem Zeitpunkt hatten insgesamt 46 Staaten den Kriegszustand aufgehoben (Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. Aufl., C.H. Beck, München 2004, S. 31)
- Die Sowjetunion beendete den Kriegszustand mit Deutschland durch Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 25. Januar 1955. Vgl. zu alledem Dokumente des geteilten Deutschland, Bd. 1, S. 57–62; vgl. ferner AAPD 1951, Dok. 16 und Dok. 118.
Darüberhinaus wurde - wie oben gesagt - bereits alles geregelt, was allgemein in einem Friedensvertrag geregelt wird:
- Kriegszustand beenden:
Deutschland und seine ehemaligen Feinde führen diplomatische Beziehungen, befinden sich also nicht im Kriegszustand (siehe oben). Außerdem spricht der 2+4-Vertrag davon, dass Deutschland und die ehemaligen Alliierten seit 1945 in Frieden miteinander leben (der gesamte 2+4-Vertrag ist im Übrigen von seinem Inhalt her auf Frieden ausgerichtet).
- Reparationen:
Die Westmächte haben mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 auf Reparationen bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag verzichtet (gut, dass niemals ein Friedensvertrag verabschiedet wurde, sonst könnte es doch sein, dass Deutschland nun Reparationen zahlen müsste). Die Sowjetunion verzichtete ebenfalls im Zusammenhang mit den Aufständen des 17. Juni 1953 auf weitere Reparationen. Andere Staaten verzichteten ebenfalls (siehe vorheriger Link).
- Grenzen:
Das Gebiet des vereinigten Deutschlands wird in Artikel 1 des 2+4-Vertrages hinreichend beschrieben.
- Wiederherstellung der Souveränität:
Artikel 7 des 2+4-Vertrags gibt dem vereinigten Deutschland die volle Souveränität zurück.
- Abzug fremder Truppen:
Artikel 8 des 2+4-Vertrags regelt den Abzug sowjetischer Truppen aus Deutschland. Der Aufenthalt aller anderen ausländischen Truppen ist vertraglich geregelt
Es besteht also keine Notwendigkeit mehr, einen Friedensvertrag abzuschließen, da bereits alles geregelt wurde.
Die Besatzung wurde bereits 1955 aufgehoben:
"Artikel l
(1) Die Bundesrepublik hat volle Macht über ihre inneren und äusseren
Angelegenheiten, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags und der in Artikel 8 aufgeführten Verträge
(in diesem Vertrag als "Zusatzverträge" bezeichnet) werden die Drei Mächte das
Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die
Dienststellen der Landeskommissare auflösen"
(Quelle: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_par_de.pdf ).
" leg fakten hin das wir die Besatzer nicht bezahlen"
Zunächst: Die Beweislast liegt bei dir. Wenn wir angeblich für die Besatzung zahlen, die es seit 1955 nicht mehr gibt, dann müsste es darüber doch Zahlen geben oder? Gibt es aber nicht, eben weil die Besatzung aufgehoben wurde (Beleg s.o.).
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""US-Militär ist mit deutscher Erlaubnis in D" Nö"
Sorry, aber zu behaupten, dass US-Militär ohne deutsche Erlaubnis in Deutschland stationiert ist, ist nachweislich eine Lüge! Folgende bi- bzw. multilaterale Verträge regeln den Aufenthalt amerikanischer (ausländischer) Truppen in D:
- Aufenthaltsvertrag
- Nordatlantikvertrag über die Rechtsstellung der jeweiligen Truppen (NATO-Truppenstatut) + Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen
"Eher nicht denn ich habe dir Fakten genannt."
Du hast Behauptungen aufgestellt. Fakten werden anhand von Quellen nachvollziebar bzw. eindeutig. Die genannten Verträge belegen eindeutig, dass der Aufenthalt ausländischer Truppen geregelt ist. Das ist ein Fakt, der mit Quellen belegt ist.
Du lieferst keinerlei Quellen, folglich auch keinen Fakt, wie sich folgend zeigt:
"Einer wie du ist Faktenresistent denn du weisst noch nichteinmal, das Deutschland als Feindstaat geführt wird."
Dann ist es doch kein Problem, die entsprechende Stelle zu zitieren, wonach die BRD ein "Feindstaat" ist. Zu beachten ist dabei nach wie vor, dass die Klausel seit 1995 obsolet ist (Quelle: https://web.archive.org/web/20110824101718/http://www.un.org/Depts/german/gv-50/c6/50c6-res.htm#5052 ).
"Achso, ich solldir einreseits die Stelle zeigen wo Deutschland als Feindstaat geführt wird und andereseits redest du davon das die Klausel angeblich "obsolet" wäre obwohl du doch so sehr an das Papier, also an deine Idee von "Fakten" glauben möchtest. Na du bist mir ja ein Schlawiener, lol Doppelzungensprech nenne ich so eine Schein"
Ich fordere lediglich die Beweislast an, die bei dir liegt.
Selbstverständlich weiß ich, dass du diesen Beweis nicht erbringen kannst, da die BRD nicht als Feindstaat der UN geführt wird und die Klausel, wie bewiesen, ohnehin nie mehr angewandt werden kann.
Statt dich also herauszureden wäre es wenigstens ehrenhaft zuzugeben, dass du dich hier heillos und nachweislich vergaloppierst.
"So einfach ist das und die Amerikanischen Panzer sind da wo sie nicht hingehören. Punkt !"
"Punkt!" ist also dein Beweis?
Ich habe bereits die Verträge genannt, die belegen, dass ausländische Truppen mit deutscher Erlaubnis hier sind. In den Verträgen findest du ebenfalls das deutsche Recht, diese Truppen des Landes zu verweisen.
"Ich stelle fest - du hast ein naives Weltbild...Übrigens...ich gebe keine Behauptungen von mir."
Ich stelle fest - du nutzt ausschließlich Strohmänner und unbewiesene Behauptungen, da du z.B. folgende Aussagen nicht belegst:
- "US-Militär ist mit deutscher Erlaubnis in D" Nö
- Einer wie du ist Faktenresistent denn du weisst noch nichteinmal, das Deutschland als Feindstaat geführt wird.
- So einfach ist das und die Amerikanischen Panzer sind da wo sie nicht hingehören.
- die Typische Kriegsführung der Juden ist andere für sich die Drecksarbeit machen zu lassen was die schon sein vielen Jahrhunderten auch machen, haben also Übung darin wie man den Feind, ihren Feind, lenken muss.
Alles Behauptungen - ohne Beweise sinds keine Fakten.
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"Auslandeinsätze ist keine Besatzung"
Verstehe. Wenn amerikanisches Personal nur aufgrund der Erlaubnis der jeweiligen Länder unter Berücksichtung von lateralen Abkommen stationiert wird, ist es eine Besatzung und wenn deutscher Personal nur aufgrund der Erlaubnis der jeweiligen Länder unter Berücksichtung von lateralen Abkommen stationiert wird, dann ist es keine Besatzung.
Wer soll dir diesen Widerspruch in deiner "Logik" glauben?
"schreiben kannst du ja was du willst aber tatsache, ist kein Friedensvertrag kein vollständige souveränität!!!"
Wenn es eine Tatsache ist, dass ein fehlender Friedensvertrag eine vollständige Souveränität bedeutet, dann wirst du sicher nachweisen können, dass das de jure der Fall ist oder? Ich kann nämlich beweisen, dass ein Friedensvertrag zur Herstellung des Friedens nicht die einzige Möglichkeit ist, so dass selbst ein Waffenstillstand als Friedensakt gewertet werden kann:
Nach Völkerrecht bedarf es keines Friedensvertrags.
„Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag füglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern“ (Quelle: Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2071).
Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen (Quelle: Vgl. Clemens v. Goetze, NJW 1990, Heft 35, S. 2161, 2167 f.). So haben die Alliierten mittels einseitigen Erklärungen den Krieg beendet:
- Das Vereinigte Königreich (die Staaten des britischen Commonwealth schlossen sich an) und Frankreich (Decret No. 51-883, in Kraft am 13. Juli 1951) gaben jeweils am 9. Juli 1951 die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland bekannt
- Die Vereinigten Staaten folgten dem in einer gemeinsamen Resolution des Senats und des Repräsentantenhauses vom 19. Oktober 1951; US-Präsident Truman bestätigte diese am 24. Oktober 1951, als er den Krieg mit Deutschland für beendet erklärte. Zu diesem Zeitpunkt hatten insgesamt 46 Staaten den Kriegszustand aufgehoben (Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. Aufl., C.H. Beck, München 2004, S. 31)
- Die Sowjetunion beendete den Kriegszustand mit Deutschland durch Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 25. Januar 1955. Vgl. zu alledem Dokumente des geteilten Deutschland, Bd. 1, S. 57–62; vgl. ferner AAPD 1951, Dok. 16 und Dok. 118.
Darüberhinaus wurde bereits alles geregelt, was allgemein in einem Friedensvertrag geregelt wird:
- Kriegszustand beenden:
Deutschland und seine ehemaligen Feinde führen diplomatische Beziehungen, befinden sich also nicht im Kriegszustand (siehe oben). Außerdem spricht der 2+4-Vertrag davon, dass Deutschland und die ehemaligen Alliierten seit 1945 in Frieden miteinander leben (der gesamte 2+4-Vertrag ist im Übrigen von seinem Inhalt her auf Frieden ausgerichtet).
- Reparationen:
Die Westmächte haben mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 auf Reparationen bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag verzichtet (gut, dass niemals ein Friedensvertrag verabschiedet wurde, sonst könnte es doch sein, dass Deutschland nun Reparationen zahlen müsste). Die Sowjetunion verzichtete ebenfalls im Zusammenhang mit den Aufständen des 17. Juni 1953 auf weitere Reparationen. Andere Staaten verzichteten ebenfalls (siehe vorheriger Link).
- Grenzen:
Das Gebiet des vereinigten Deutschlands wird in Artikel 1 des 2+4-Vertrages hinreichend beschrieben.
- Wiederherstellung der Souveränität:
Artikel 7 des 2+4-Vertrags gibt dem vereinigten Deutschland die volle Souveränität zurück.
- Abzug fremder Truppen:
Artikel 8 des 2+4-Vertrags regelt den Abzug sowjetischer Truppen aus Deutschland. Der Aufenthalt aller anderen ausländischen Truppen ist vertraglich geregelt (Verträge habe ich genannt).
Es besteht also keine Notwendigkeit mehr, einen Friedensvertrag abzuschließen, da bereits alles geregelt wurde.
Die Besatzung wurde bereits 1955 aufgehoben:
"Artikel l
(1) Die Bundesrepublik hat volle Macht über ihre inneren und äusseren
Angelegenheiten, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags und der in Artikel 8 aufgeführten Verträge
(in diesem Vertrag als "Zusatzverträge" bezeichnet) werden die Drei Mächte das
Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die
Dienststellen der Landeskommissare auflösen"
(Quelle: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_par_de.pdf ).
Behauptung: Deutschland ein besetzter und nicht souveräner Staat, weil es keinen Friedensvertrag gibt, ist widerlegt !
"schönes Zitat von Ex-Präsident Obama sagte bei einem Besuch auf der Ramstein Air Base zu seinen Soldaten"
Ein Zitat, dass du sicher mit einer seriösen Quelle belegen kannst oder? Ich meine, die Rede eines amerikanisches Präsidenten ist doch sicher aufgezeichnet worden oder?
Dazu kannst du direkt erklären, in wie fern Obama jahrzehntelanges Recht mit einer einfaches Aussage und eigenständig umbeschreiben kann.
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@Razer790
"Es gibt keinen Friedensvertrag bis heute nicht. Willkommen im Jahre 2019 ."
Du erliegst dem Trugschluss, dass es einen Friedensvertrag bräuchte - braucht es aber nicht:
Nach Völkerrecht bedarf es keines Friedensvertrags.
„Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag füglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern“ (Quelle: Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2071).
Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen (Quelle: Vgl. Clemens v. Goetze, NJW 1990, Heft 35, S. 2161, 2167 f.). So haben die Alliierten mittels einseitigen Erklärungen den Krieg beendet:
- Das Vereinigte Königreich (die Staaten des britischen Commonwealth schlossen sich an) und Frankreich (Decret No. 51-883, in Kraft am 13. Juli 1951) gaben jeweils am 9. Juli 1951 die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland bekannt
- Die Vereinigten Staaten folgten dem in einer gemeinsamen Resolution des Senats und des Repräsentantenhauses vom 19. Oktober 1951; US-Präsident Truman bestätigte diese am 24. Oktober 1951, als er den Krieg mit Deutschland für beendet erklärte. Zu diesem Zeitpunkt hatten insgesamt 46 Staaten den Kriegszustand aufgehoben (Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. Aufl., C.H. Beck, München 2004, S. 31)
- Die Sowjetunion beendete den Kriegszustand mit Deutschland durch Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 25. Januar 1955. Vgl. zu alledem Dokumente des geteilten Deutschland, Bd. 1, S. 57–62; vgl. ferner AAPD 1951, Dok. 16 und Dok. 118.
Darüberhinaus wurde - wie oben gesagt - bereits alles geregelt, was allgemein in einem Friedensvertrag geregelt wird:
- Kriegszustand beenden:
Deutschland und seine ehemaligen Feinde führen diplomatische Beziehungen, befinden sich also nicht im Kriegszustand (siehe oben). Außerdem spricht der 2+4-Vertrag davon, dass Deutschland und die ehemaligen Alliierten seit 1945 in Frieden miteinander leben (der gesamte 2+4-Vertrag ist im Übrigen von seinem Inhalt her auf Frieden ausgerichtet).
- Reparationen:
Die Westmächte haben mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 auf Reparationen bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag verzichtet (gut, dass niemals ein Friedensvertrag verabschiedet wurde, sonst könnte es doch sein, dass Deutschland nun Reparationen zahlen müsste). Die Sowjetunion verzichtete ebenfalls im Zusammenhang mit den Aufständen des 17. Juni 1953 auf weitere Reparationen. Andere Staaten verzichteten ebenfalls (siehe vorheriger Link).
- Grenzen:
Das Gebiet des vereinigten Deutschlands wird in Artikel 1 des 2+4-Vertrages hinreichend beschrieben.
- Wiederherstellung der Souveränität:
Artikel 7 des 2+4-Vertrags gibt dem vereinigten Deutschland die volle Souveränität zurück.
- Abzug fremder Truppen:
Artikel 8 des 2+4-Vertrags regelt den Abzug sowjetischer Truppen aus Deutschland. Der Aufenthalt aller anderen ausländischen Truppen ist vertraglich geregelt
Es besteht also keine Notwendigkeit mehr, einen Friedensvertrag abzuschließen, da bereits alles geregelt wurde.
Die Besatzung wurde bereits 1955 aufgehoben:
"Artikel l
(1) Die Bundesrepublik hat volle Macht über ihre inneren und äusseren
Angelegenheiten, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags und der in Artikel 8 aufgeführten Verträge
(in diesem Vertrag als "Zusatzverträge" bezeichnet) werden die Drei Mächte das
Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die
Dienststellen der Landeskommissare auflösen"
(Quelle: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_par_de.pdf ).
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