Comments by "Waltraud" (@waltraud3607) on "Суд заключил под стражу певца Шарлота" video.

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  3. ​ @MiKi-yd5ft Ja, das ist auch richtig so. Wenn jemand in einem anderen UN-Land lebt und arbeitet, dann ist er Bürger und Steuerzahler eines anderen Staates und er kann nicht von dort aus, die Staatsbürgerschaft eines anderen beliebigen Landes, in dem er nicht lebt, beantragen. Nach dem Völkerrecht bilden die Bürger eines Landes das Staatsvolk. Die Beantragung der Staatsbürgerschaft wird Ausländern in den meisten Ländern nach einigen Jahren Daueraufenthalt und Einzahlung in das Sozialsystem ermöglicht. Die RF hätte dies auch so in der Verfassung geregelt, aber die RF vergeben ("verschenken") gezielt (!!) die Staatsbürgerschaft auch an Menschen, die nicht auf dem UN-Territorium der RF leben um andere ehemalige Staaten der Sowjetunion dadurch zu untergraben und um diese Menschen später zu russischen Seperatisten zu machen. Das haben russische Behörden seit Jahren so gemacht. Heute werden ukrainische Bürger auf dem UN-Territorium der Ukraine von den russischen Besatzern gezwungen russische Pässe anzunehmen um humanitäre Hilfe zu erhalten oder um nicht gefiltert und gefoltert zu werden. Die massenhafte Einbürgerung von Ausländern, die nicht auf dem Territorium des Landes leben, ist aus der Sichtweise des Staatsvolkes daher auch völkerrechtswidrig, weil eben die Bürger eines Landes das Staatsvolk eines Landes bilden. Alle ehemaligen Sowjetstaaten sollten darauf achten, dass die eigenen Bürger von den Behörden der RF nicht zu Ausländern und feindlichen russischen Seperatisten (Bürger der RF) im eigenen Staat werden.
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