Comments by "Seg Ka" (@segka8536) on "" video.
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@dermicha1976 Es geht um den Umgang mit den Leuten, die diese Regel verletzen. Die Regel selbst, dass Leute unter Alkoholeinfluss nicht ans Steuer gehören, stellt ja keiner in Frage. Man kann lediglich diskutieren, ob 0,5 Promille, 0,3 Promille oder 0,0 Promille. Aber das ist ja hier nicht Thema. Das sollen Experten klären. Hier geht es darum, ob es gerecht ist, die Karre einzuziehen.
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@You-wy6te Da muss ich in einigen Punkten beipflichten und einigen widersprechen.
Erst einmal ist es richtig, dass man sich von der Tauglichkeit und der Fahrerlaubnis überzeugen muss. Das steht hier ja nicht zur Debatte. Es geht nicht um die Frage, ob ich meinem aktuell betrunkenen Nachbar das Auto leihe. Es geht um die Frage, mit welcher Begründung der Staat mein Auto einziehen kann, wenn sich der Nachbar, der das Auto in einwandfreiem körperlichen und geistigen Zustand und der gültigen Fahrerlaubnis geliehen hat, später allerdings eie Trunkenheitsfahrt begeht. Da fehlt mir die Fantasie.
Du hast recht mit dem Punkt, dass der Laptop bei einer Straftat unabhängig von den Eigentumsverhältnissen eingezogen wird. Der Hintergrund hier sind allerdings die Ermittlungen. Im Falle der Trunkenheitsfahrt hat das Einziehen des Fahrzeugs keinerlei Mehrwert für die Ermittlung. Bestenfalls bei einem Unfall.
Hier geht es beim Einziehen des Autos ja auch um die Frage, was damit geschieht. Wenn das Auto temporär eingezogen wird wie bei Rasern, dann ist eine andere Geschichte wie das Auto einzuziehen und zu versteigern. Das ist die Enteignung, von der die Leute sprechen. Und dass der Verleiher dann seiner Knete hinterherrennen darf, ist halt dann offensichtlich Pech für den Verleiher. Bei der Befürwortung dieser Regelung wundert mich auch nicht, dass man von 56 Millionen angemeldeten Autos, die die Städte verstopfen, nicht runterkommt.
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