Comments by "Ockham" (@ockham2456) on "Bayerischer Rundfunk"
channel.
-
21
-
11
-
8
-
6
-
5
-
5
-
5
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
4
-
3
-
Keiner wird getötet, Sie fantasieren! Ein Lebender darf unter keinen Umständen, auch nicht als Sterbender, aus fremdnützigen Gründen getötet werden. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz und verletzt die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde, die unantastbar ist (Quelle1 : Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 105).
Mit der Diagnose „Hirntod“ ist der Befund verknüpft, dass der betreffende Mensch über keinerlei Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen mehr verfügt. Mit dieser Diagnose verbindet sich zugleich ein weitreichender Konsens darüber, dass die Weiterbehandlung des Betroffenen in seinem eigenen Interesse nicht mehr sinnvoll ist. In dieser Situation erscheint es unangemessen, die auf der Grundlage einer informierten Einwilligung erfolgende Organentnahme als Tötung im Sinne einer verwerflichen Integritätsverletzung zu qualifizieren (Quelle 1, S. 162)!
Im Übrigen ist die Dead-Donor-Rule als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme auch wesentliche Grundlage des ärztlichen Berufsethos. Eine zum Tode führende Organentnahme bei lebenden Menschen, auch wenn diese Sterbende sind, wäre damit nicht vereinbar (Quelle 1, S. 107).
3
-
Ach, wieder der Kommentar eines blutigen Laien, der keine Ahnung hat! Ein Lebender darf unter keinen Umständen, auch nicht als Sterbender, aus fremdnützigen Gründen getötet werden. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz und verletzt die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Menschenwürde, die unantastbar ist (Quelle : Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 105).
Und dann noch der Vergleich zwischen Herztransplantation und Abtreibung. Mit Verlaub, solch einen äußerst absurden Kommentar habe ich noch nie gelesen!
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
3
-
2
-
Organempfänger haben auch oft mit Schuldgefühlen zu kämpfen. Sie denken: Für mich musste jemand sterben. Es kann Menschen krank machen, sich an diesem Schuldgefühl aufzureiben. Dann sage ich: „Sie könnten sich hundertmal gefahrlos wünschen, dass jemand mit einem passenden Organ für Sie stirbt, es funktioniert nicht. Sonst hätten wir ja keine Warteliste mehr. Und es ist sogar legitim, dass Sie sich wünschen, dass (S. 154) jemand stirbt, da es doch Ihr Leben erhalten kann. Sie können sich wünschen, was Sie wollen - es ist sogar moralisch in Ordnung. Denn Sie bringen damit niemanden um. Ich kann mir ja auch wünschen, dass sie aufhören zu schießen im Nahen Osten oder dass es Frühling wird. Da ist aber keiner, der das hört und den Wunsch dann für uns in die Tat umsetzt. Es ist nur eine Fantasie! Sie stärkt den Durchhaltewillen, magisches Denken eben.“ Solche Gespräche dienen der Bewusstmachung.
Ich habe das einmal sehr konkret erlebt bei einem Mann, der eine Nierenspende bekommen hatte. Das war ein gestandener alter Herr, er war gerade in Rente gegangen, war glücklich mit seiner Familie, alles wunderbar. Und der bekam nach der Transplantation auf einmal extrem hohen Blutdruck. Keiner konnte sich erklären, warum. Und dann sagte er zu mir: "Wissen Sie, ich habe ja einen Menschen auf dem Gewissen! Damit ich leben kann, musste jemand sterben." Da haben wir gemeinsam überlegt, dass Wünsche eben nicht töten. Am nächsten Morgen war sein Blutdruck wieder normal. Das ist Psychosomatik, und ich konnte ihn entlasten (Quelle: Herzenssache, Organspende: Wenn der Tod Leben rettet, Nataly Bleuel et. al., C. Bertelsman Verlag, 2017, S. 155).
2
-
2
-
2
-
2
-
2
-
2
-
2
-
@hebammejassy Dass die Ärzte einen sterben lassen, nur wegen der Organgewinnung, ist äußerst unwahrscheinlich. Spätestens mit der Feststellung des Hirntodes entfällt die Pflicht (und das Recht) des Arztes, therapeutisch ausgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Stattdessen gewinnt nun der Wille des betroffenen Patienten eine entscheidende Bedeutung. Seine Entscheidung, sein Leben nicht nur durch die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen, sondern mit einem Akt der Organspende zu beenden, kann und sollte respektiert werden (Quelle: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015,S. 97).
Der "wirkliche" Tod des Menschen, der Herztod, ist nur nicht das Entnahmekriterium für Organe, das ist der Hirntod. Außerdem ist das Abwarten des Herzkreislauftodes schlecht, weil die Organe längere Zeit nicht mit lebenswichtigem Sauerstoff versorgt werden (Ischämiezeit).
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Nur wenn zwischen eineiigen Zwillingen eine Transplantation durchgeführt würde, gäbe es keine Abstossung. Wann ist das schon der Fall?
Eine Narkose bei der Organentnahme wird nicht wegen möglicher Schmerzen, sondern wegen besserer Durchblutung und Unterdrückung von Reflexen gegeben.
Klar, nach dem Empfang des Organs kann es ein Hochgefühl geben, wenn dann irgendwann das Organ seinen Dienst einschränkt, kann es zu Ängsten kommen. Das ist logisch.
Ohne Nebenwirkung gibt es bei Medikamenten auch keine Wirkung.
Ja, nach Organspende sind Empfänger anfälliger für maligne Erkrankungen, wegen der Immunsuppression. Auch logisch.
2
-
2
-
2
-
2
-
2
-
2