Comments by "Ockham" (@ockham2456) on "Bayerischer Rundfunk"
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Kommen Sie mir doch nicht mit dem Sündenfall daher. Die Bibel ist zwar Weltliteratur, aber ihre hauptsächliche Intention ist doch, Glaubenzeugnisse zu geben. Dass Glaube Hoffnung gibt, ist gut, doch darf man beides nicht miteinander vermischen. Ja, der Körper befindet sich im Sterbeprozess/Organspender sind Sterbende, aber das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob ein hirntoter Körper noch die für einen lebendigen Organismus charakteristischen Prozesse der Selbstintegration nach innen und der metabolischen und neuronalen Wechselwirkung nach außen in aktiver Eigenleistung erbringen kann oder ob diese Prozesse nur noch teilweise und rudimentär durch externe Verursachung bewirkt werden können (Quelle: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme, Deutscher Ethikrat, 2015, S. 78 f.).
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Naheliegend erscheint es auch, im Hinblick auf das Allokationsproblem ein eventuelles Selbstverschulden zu berücksichtigen, das zum Organbedarf geführt hat, d. h. beispielsweise bei tabakbedingten Herz- oder Lungenkrankheiten oder bei alkoholbedingten Lebererkrankungen Nichtraucher bzw. Nichttrinker zu bevorzugen. Das Kriterium des selbstverantworteten Gesundheitszustandes kann freilich nur zur Anwendung kommen, wo der kausale Zusammenhang zwischen Verhalten und Krankheit eindeutig ist, was selten der Fall sein dürfte. Sofern Nikotin- und Alkoholmissbrauch als eigentliche Suchtkrankheiten anerkannt sind, für die der Betroffene so wenig kann wie für eine virale Erkrankung, fällt der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit ohnehin weg. Wenn aber gewisse Mitverantwortlichkeit zugestanden wird, die im Allokationsprozeß eine gewisse verteilungsrelevante Berücksichtigung finden soll, dann wäre es ungerecht, entsprechend er verbreiteten Fixierung nur Raucher und Trinker zu „bestrafen“, während beispielsweise das Streßverhalten der Streßmenschen mit seinen oft schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen „ungestraft“ davon kommen soll. - Unbestreitbar dürfte sein, daß das Kriterium der Eigenverantwortlichkeit iim Fall von Replantation stark zu berücksichtigen ist, und zwar dann (und nur dann!), wenn schlechte compliance (Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen) den Misserfolg der ersten Transplantation verursacht. Wo den Patienten keine Schuld trifft, das ihm aus dem Umstand, daß ihm schon einmal ein Organ transplantiert wurde, kein Nachteil erwachsen (Quelle: Transplantationsmedizin und personale Identität, Hans Köchler, Peter Lang GmbH, 2001, S. 49).
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Einer Leiche kann man keine funktionierenden Organe entnehmen. Hirntote sind aber noch (!) keine Leichen. Erst nach der Explantation der Organe, wenn die Perfusionslösung in der Körper geleitet wird und dadurch das Herz aufhört zu schlagen, entsteht eine Leiche.
Finanziell gesehen ist eine Nierenspende deutlich günstiger als ständig an der Dialyse zu hängen: Im Unterschied zur Transplantation eines anderen Organs stellt eine Nierentransplantation für die Krankenkasse des Empfängers und damit für die Beitragszahler im Allgemeinen eine erhebliche Kostenersparnis da. Denn die Kosten der Dialyse pro Jahr betragen ca. 40 000 €. Eine Transplantation kostet einmalig ca. 50 000 €, und die Nachsorge pro Jahr etwas 10 000 €. Wenn man von einer durchschnittlichen Funktionsdauer des transplantierten Organs von zehn Jahren ausgeht - zumindest liegt der Median derzeit bei diesem Wert - , dann kostet die Transplantation über diese Zeitraum 150 000 Euro und damit eine Viertelmillion Euro weniger als zehn Jahre Dialyse. Unabhängig von den speziellen Annahmen, die man für die jeweiligen Überschlagsrechnung machen muss, ist es klar, dass mit der Transplantation neben den gesundheitlichen Vorteilen in jedem Falle auch eine erhebliche Ersparnis verbunden ist. Hinzu kommen überdies noch andere soziale Kostenersparnisse, die darin bestehen, dass etwa in früh und insbesondere ein präemptiv transplantierte Patient eine große Chance hat, weiterhin aktiv am Berufsleben teilzunehmen. Diese Ersparnisse müssten die - vergleichsweise geringen - sozialen Kosten gegengerechnet werden, die beim Lebendorganspender durch temporäre Arbeitsunfähigkeit und das erhöhte Krankheitsrisiko entstehen (Quelle: Organmangel; Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar?; Friedrich Breyer et. al.; Springer-Verlag 2006; S. 129).
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Nein, Hirntote sind tot und können nicht mehr ins Leben zurück kommen. Außer es handelt sich um eine Fehldiagnose, oder es war von einer Hirntodprognose die Rede, welche aber nie eintrat. Genau, ein Hirntoter wird "künstlich" am Leben erhalten, weil er nicht mehr zur Selbstintegration fähig ist. Es gibt auch den Fall des Apallischen Syndroms, was vom Hirntod unterschieden werden muss. Dazu folgendes: Im strengen Wortsinne bedeutet das apallische Syndrom einen Zustand, in dem bei den Patienten Schlafen und Wachen an den geschlossenen oder geöffneten Augen zu unterscheiden sind, in dem aber keine weitere Reaktion auf Anregung oder Anrede von außen erfolgt. Die Patienten atmen sehr häufig spontan, müssen aber künstlich ernährt und vollständig gepflegt werden. Ein apallisches Syndrom kann stunden-, tage-, monate- oder jahrelang anhalten. Nach drei bis sechs Monaten eines unververänderten Verlaufs spricht man von einem chronischen oder permanenten apallischen Syndrom („persistent vegetative state, PVS“). Nach einem längeren Verlauf werden die Besserungsaussichten immer geringer, so dass sich Therapiebegrenzungs-Entscheidungen nahelegen. Weil Besserungen auch noch nach jahrelangen Verläufen noch beobachtet werden, sind solche Entscheidungen problematisch (Quelle: Gehirn, Tod und Menschenbild, Johann Friedrich Spittler, 2003, S. 60).
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