Comments by "David Stier" (@davidstier2797) on "tagesschau"
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@Daywalker Boss
Eine kurze Einführung:
1. Alle bekannten natürlichen Faktoren, die das Klima beeinflussen, wirken entweder über viel längere Zeiträume (z.B. die Verschiebung der Kontinente über Millionen von Jahren oder Unregelmäßigkeiten in der Umlaufbahn der Erde in Zig-Tausend-Jahres-Zyklen), oder sie haben sich innerhalb der vergangenen Jahrzehnte nicht signifikant verändert (Strahlungsintensität der Sonne, kosmische Strahlung, vulkanische Aktivitäten). Es ist jedenfalls bisher kein natürlicher Klimafaktor bekannt, dessen Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit die derzeit beobachtete Erderwärmung mit bekannten Prozessen erklären könnte.
2. Klimamodellierungen der jüngeren Klimavergangenheit können nur dann die aktuelle Erwärmung nachbilden, wenn der anthropogene Treibhauseffekt in die Kalkulation einbezogen wird. Die natürlichen Faktoren allein hätten zu einer geringfügigen globalen Abkühlung über die letzten Jahrzehnte geführt (Beweis: Solar influence on climate during the past millennium: Results from transient simulations with the NCAR Climate System Model, 2007)
3. Das Muster des derzeit beobachtbaren Temperaturanstiegs macht es höchst unwahrscheinlich, dass die Erwärmung lediglich auf interne Schwankungen des Klimasystems zurückzuführen ist: Gleichzeitig erwärmen sich nämlich sowohl die Landmassen als auch die Ozeane (Studie: "World ocean heat content and thermosteric sea level change (0–2000 m), 1955–2010, schmelzen die Gletscher (World Glacier Monitoring Service), das arktische Meereis und das grönländische sowie teilweise auch das antarktische Festlandeis ("Acceleration of the contribution of the Greenland and Antarctic ice sheets to sea level rise").
4. Die beobachteten Temperaturveränderungen in der Atmosphäre ähneln jenen, die bei einem verstärkten Treibhauseffekt zu erwarten wären: So erwärmt sich zur Zeit die unterste Atmosphärenschicht (bis ca. zehn Kilometern Höhe) bei gleichzeitiger Abkühlung der oberen Atmosphärenschichten (über zehn Kilometern Höhe). Eine verstärkte Sonneneinstrahlung würde hingegen eine Erwärmung aller Atmosphärenschichten bewirken. In den letzten Jahrzehnten war die Erwärmung während der Nacht stärker als während des Tages, während eine erhöhte Sonnenstrahlung logischerweise vor allem zu einer Erwärmung tagsüber führen müsste (z.B. Solar and Greenhouse Gas Forcing and Climate Response in the Twentieth Century).
5. Direkte Strahlungsmessungen zeigen eine Zunahme der von der Erde ausgehenden langwelligen Wärmestrahlung (Studie: "Increases in greenhouse forcing inferred from the outgoing longwave radiation spectra of the Earth in 1970 and 1997") und einen Anstieg der langwelligen Strahlung, die bei klarem Himmel aus der Atmosphäre auf die Erde einfällt und nur von Treibhausgasen stammen kann, da die Sonnenstrahlung kurzwellig ist ("The Global Character of the Flux of Downward Longwave Radiation") – beides kann nur mit dem Treibhauseffekt erklärt werden.
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@elikaracho5537
Es nie etwas umgangen worden, aber ja: Art. 146 GG ist eindeutig, denn er gibt ihre "Lesart" nicht wieder.
Art. 146 GG eröffnet lediglich, geschrieben im Kontext des Glaubens an eine schnelle Wiedervereinigung, die Möglichkeit, dass das aktuelle Grundgesetz von einer anderen Verfassung abgelöst werden kann. Die Aussage, dass das GG keine Verfassung sei, findet sich nicht in Art. 146 GG. Ebenso die Behauptung, dass es eine Pflicht zur Umsetzung von Art. 146 GG gäbe:
"Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 <180>). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt." (Quelle: BVerfG, Beschluss vom 31. März 2000 - 2 BvR 2091/99).
Nochmal zum Grundgesetz:
Das Grundgesetz ist ein "lex fundamentalis" und damit de jure eine Verfassung. Das Grundgesetz ist nämlich kraft Inhalt eine Verfassung und nicht kraft des Namens . Es gilt:
„Zum einen organisieren sie den ‘pouvoir constitué’ und legen fest, auf welchem Wege die staatliche Entscheidungsfindung stattfindet. Zum anderen enthalten sie Regelungen wie die Grundrechte, an die der ‘pouvoir constitué’ insgesamt gebunden ist.“ (Quelle: Hauke Möller: Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die Schranken der Verfassungsrevision: Eine Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz. 1. Aufl. 2004, S. 31).
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